Februar, 2019

  1. Mehr digitale Radioprogramme für Bremerhaven

    Februar 26, 2019 by PM-Ersteller

    Ausweitung des regionalen DAB+ Angebots aus Bremen auf Hafenstadt

    BildKöln, 26. Februar 2019 – Ab 28. Februar können Hörer auch in Bremerhaven fünf weitere digitale Radioprogramme empfangen. MEDIA BROADCAST weitet das Sendegebiet des regionalen Bremer DAB+ Angebots auch auf die Hafenstadt aus. Damit wächst das Angebot an digitalen Radioprogrammen in bester Tonqualität in der Region auf 32 – deutlich mehr als über UKW.

    Mit der Aufschaltung von Bremerhaven empfangen etwa 1,2 Millionen Einwohner im Bundesland Bremen und im angrenzenden Niedersachsen die Programme des neuen regionalen Multiplex zuhause, im Büro oder unterwegs, etwa auf über 200 Autobahnkilometern. Das regional hinzugekommene Programmangebot umfasst zunächst die folgenden fünf Digitalradio-Programme:

    – Energy BREMEN
    – radio B2
    – radio FFN
    – Radio Nordseewelle
    – RADIO ROLAND

    Hintergrund „Bremen-Multiplex“

    Das private Programmangebot „Bremen-Mux“ im Digitalradiostandard DAB+ wurde am 27. Juni 2018 in Bremen durch die Bremische Landesmedienanstalt brema, den Plattformbetreiber MEDIA BROADCAST und die Programmveranstalter in Betrieb genommen. Es ergänzt seither das bereits bestehende Digitalradio-Angebot in der Region mit öffentlich-rechtlichen Sendern sowie bundesweit ausgestrahlten privaten Programmen aus dem ersten nationalen Digitalradiomultiplex.

    In Bremen wird die Plattform über den Senderstandort Bremen-Walle verbreitet (2 kW ERP). Digitalradio-Hörer in Bremerhaven werden über den Standort Bremerhaven-Schiffdorf versorgt (0,5 kW ERP). Die Ausstrahlung erfolgt in beiden Regionen auf Kanal 7D. Der Mux versorgt im Stadtgebiet Bremen und im angrenzenden Umland knapp 1 Million Einwohner bzw. fast 500.000 Haushalte bei Indoor-Empfang. Der Empfang in Gebäuden ist damit nahezu im gesamten Stadtgebiet von Bremen möglich. Mit der Aufschaltung von Bremerhaven empfangen etwa 1,2 Millionen Einwohner im Bundesland Bremen und im angrenzenden Niedersachsen die Programme des neuen regionalen Multiplex.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Media Broadcast GmbH
    Herr Holger Crump
    Erna-Scheffler-Straße 1
    51103 Köln
    Deutschland

    fon ..: (0) 221 / 7101-5012
    web ..: http://www.media-broadcast.com
    email : presse@media-broadcast.com

    ÜBER MEDIA BROADCAST

    MEDIA BROADCAST ist Teil der freenet Group und Deutschlands größter Serviceprovider der Rundfunk- und Medienbranche. Das Unternehmen projektiert, errichtet und betreibt multimediale Übertragungsplattformen für TV und Hörfunk, basierend auf modernen Sender-, Leitungs- und Satellitennetzwerken. Das Unternehmen ist Marktführer bei DAB+ und DVB-T2 HD in Deutschland. Zudem betreibt und vermarktet MEDIA BROADCAST die Plattform freenet TV über DVB-T2 HD und über Satellit und stellt Programmveranstaltern UKW-Services bereit. Darüber hinaus realisiert das Unternehmen Produktionen und Übertragungen von Live-Events für TV-Sender und Unternehmen und vernetzt Rundfunkanbieter in Deutschland mit seinem hochverfügbaren Glasfaser-Netzwerk.
    MEDIA BROADCAST betreut über 400 nationale und internationale Kunden: Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, TV- und Radio-Produktionsfirmen, Kabelnetzbetreiber, Medienanstalten, private Unternehmen und öffentliche Institutionen. Das mehrfach ISO-zertifizierte Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Köln und mehrere Standorte in Deutschland. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website oder folgen Sie uns auf Twitter.

    Die Social Media Welt von MEDIA BROADCAST:

    Facebook freenet TV https://www.facebook.com/freenetTV/
    YouTube freenet TV https://www.youtube.com/channel/UCXy107fAh6p00KNkHJ5UQig
    Instagram freenet TV https://www.instagram.com/freenet_tv/?hl=de
    Twitter MEDIA BROADCAST www.twitter.com/mediabroadcast
    YouTube MEDIA BROADCAST http://www.youtube.com/user/MEDIABROADCASTGmbH

    Pressekontakt:

    fuchs media consult GmbH
    Herr Holger Crump
    Hindenburgstraße 20
    51643 Gummersbach

    fon ..: 02261-9942393
    web ..: http://www.fuchsmc.com
    email : hcrump@fuchsmc.com


  2. FOCUS Money zeichnet Maklaro für Preis-Leistungs-Verhältnis aus

    Februar 26, 2019 by PM-Ersteller

    In Ausgabe 9/2019 untersuchen FOCUS Money und ServiceValue die Fairness von Immobilienmaklern. Der digitale Immobilienmakler Maklaro konnte in diesem Test seine erste Auszeichnung verbuchen.

    Zum sechsten Mal untersuchte FOCUS Money in der Ausgabe 9/2019 in Zusammenarbeit mit dem Kölner Analyseinstitut ServiceValue die Fairness von Immobilienmaklern. In einer repräsentativen Online-Umfrage wurden dazu Kunden befragt, die in den vergangenen zwei Jahren mit mindestens einem der Makler im Test (unter anderem Maklaro) Kontakt hatten. Insgesamt 1.437 Bewertungen gingen ein. Abgefragt wurden 27 Faktoren in 5 Kategorien mit einem Werturteil zwischen 1 (trifft voll zu) und 4 (trifft überhaupt nicht zu).

    Ergebnis: Maklaro zeichnet sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus

    Im Ergebnis konnte der Digitale Immobilienmakler Maklaro seine erste Auszeichnung im Test verbuchen. Nach Kunden-Wertung zeichnet sich der Makler mit Sitz in Hamburg vor Allem durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für seinen Deutschlandweiten Service aus.
    Die Gesamtnote in dieser Kategorie wird in der Studie durch drei Faktoren bestimmt: „Kostentransparenz“, „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Höhe der Gebühren“. Mit einer guten Bewertung in dieser Kategorie befindet sich das knapp sechs Jahre bestehende Unternehmen hier auf Augenhöhe mit etablierten Playern wie der Sparkassenfinanzgruppe/LBS und Wüstenrot Immobilien.
    Das junge PropTech-Unternehmen, das deutschlandweite Immobilienverkäufe durch ein einzigartiges System aus der Hamburger Zentrale abwickelt, zeigt sich ehrgeizig. „Wir freuen uns sehr über die positive Kunden-Resonanz, die mit der Auszeichnung verbunden ist.“, so Maklaro-Gründer und -Geschäftsführer Nikolai Roth. „Für 2020 ist unser Ziel jedoch in allen fünf Kategorien die Bestnote zu erhalten.“
    Maklaro ist das erste und einzige Unternehmen der Gruppe „neuer“ Makler (Digital- und Hybridmakler), das durch die repräsentative Kundenbefragung von FOCUS Money und ServiceValue ausgezeichnet wurde.

    über Maklaro:
    Maklaro ist der einzige Digitale Immobilienmakler und bundesweit tätig. Durch die Kombination von klassischen Vor-Ort-Services und innovativer Technologie bietet Maklaro Wohneigentümern eine kostenfreie, professionelle Begleitung des gesamten Verkaufsprozesses ihrer Immobilien an. Durch die zentrale Betreuung der Käufer und Verkäufer wird sichergestellt, dass ausschließlich exzellente Beratung erfolgt. Der kostenlose Rundumservice beinhaltet die Aufnahme der Objektdaten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter, die Erstellung eines aussagekräftigen Verkaufsexposés, das gesamte Interessentenmanagement, die Durchführung von Besichtigungsterminen sowie den Vertragsabschluss. Der Verkäufer kann währenddessen alle Entwicklungen und Tätigkeiten Maklaros über sein Online-Cockpit verfolgen. Bei einem transparenten Online-Bieterverfahren geben die Kaufinteressenten einer Immobilie zur Preisfindung Gebote ab. Durch das innovative Bieterverfahren wird in der Regel ein 25% höherer Verkaufspreis erzielt.*
    Maklaro finanziert sich durch eine Provision, die beim Verkauf der Immobilie fällig wird und vom Käufer zu tragen ist. Sie richtet sich nach den marktüblichen Provisionssätzen. Das in Hamburg ansässige Unternehmen wurde im Juni 2013 von Nikolai Roth gegründet. In der Oktober Ausgabe 2018 der Capital ist Maklaro zum vierten Mal in Folge mit der Höchstnote von 5 Sternen ausgezeichnet worden. Roth ist außerdem Sprecher der PropTech Plattform des BVDS und Abgeordneter im Bundeskongress Immobilienwirtschaft und „predigt“ mittlerweile auf zahlreichen Veranstaltungen das Thema Digitalisierung der Immobilienvermittlung.

    *Seit 2016 hat Maklaro beim Einsatz des Online-Bieterverfahrens im Durchschnitt 25% höhere Verkaufspreise gegenüber der ursprünglichen Werteinschätzung des unabhängigen Immobilienwertgutachtens erzielt.

    Weitere Informationen sowie Bildmaterial finden Sie unter: https://www.maklaro.de/presse/

    Bei Fragen oder für weiter führende Informationen wenden Sie sich bitte an:

    Maklaro GmbH
    Tom Kaufhold
    Presse
    Mattentwiete 6 | 20457 Hamburg
    Tel.: +49 40 228 178 523
    E-Mail: presse@maklaro.de
    www.maklaro.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Maklaro
    Herr Tom Kaufhold
    Mattentwiete 6
    20457 Hamburg
    Deutschland

    fon ..: 040-228178523
    fax ..: 040-228178529
    web ..: https://www.maklaro.de
    email : presse@maklaro.de

    Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

    Pressekontakt:

    Maklaro GmbH
    Herr Tom Kaufhold
    Mattentwiete 6
    20457 Hamburg

    fon ..: 040-228178523
    web ..: https://www.maklaro.de/unternehmen/presse
    email : tom.kaufhold@maklaro.de


  3. Wirecard – deshalb schritt die BaFin ein

    Februar 26, 2019 by PM-Ersteller

    Ermittler hatten offenbar Hinweise auf eine weitere Short-Attacke gegen den Dax-Konzern.

    BildDie extremen Kursschwankungen aufgrund negativer Berichterstattung gegen die Aschheimer Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) haben neben der Staatsanwaltschaft auch die Finananzaufsichtsbehörde BaFin auf den Plan gerufen, die in der vergangenen Woche sogar ein Leerverkaufsverbot für die Aktien des globalen Innovationsführers für digitale Finanztechnologie erlassen hat.

    Wie das Handelsblatt berichtete, reagierte die Bonner Finananzaufsichtsbehörde auf Informationen der Ermittlungsbehörden, wonach eine weitere Short-Attacke geplant war. Dazu sollte noch eine negative Berichterstattung mit einem Millionenbetrag gekauft werden, die aber auf der anderen Seite scheinbar dem Unternehmen gegen die Zahlung eines ähnlich hohen Geldbetrags angeboten wurde, um diese negative Presse zu verhindern.

    Diese „glaubhaften“ Informationen der Staatsanwaltschaft über eine erneute Attacke sowie die hohen Leerverkaufspositionen auf Wirecard sollen neben anderen Indizien dann schlussendlich die Finanzaufsicht für das Verhängen des Leerverkaufsverbots bewegt haben.

    Das sich der Aktienkurs sich in der jüngsten Vergangenheit schon wieder deutlich erholt hat und wieder im Bereich von 115,- EUR notiert, wird nicht nur an Wirecards glaubhaften Dementis zu den Vorwürfen liegen, sondern auch an den hervorragenden Zukunftsaussichten des Paymentmarktes sowie den sehr guten wirtschaftlichen Aussichten des Konzerns für das laufende Quartal sowie für das Gesamtjahr.

    Denn Analysten trauen dem Zahlungsabwickler für 2019 Gewinnzuwächse von bis zu 40 % zu, die durch bestehende, aber auch neue Kooperationen generiert werden sollen. Und davon hat Wirecard bestimmt noch einige zu bieten. So gaben die Aschheimer erst jüngst wieder bekannt, den Kunden des tschechischen Mobile-Payment-Anbieters Twisto das Zahlungsmittel ,Apple Pay‘ anzubieten. Damit ermöglicht Wirecard einem weiteren Land eine Integration des Payment-Service von Apple.

    Viele Grüße
    Ihr
    Jörg Schulte

    Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

    Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

    Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Global Biotech Network Ltd.
    Herr Jörg Schulte
    35 Buckingham Gate, Suite 39
    SW1E6PA London, United Kingdom
    Großbritannien

    fon ..: 015150268438
    web ..: http://www.js-research.de
    email : info@js-research.de

    Pressekontakt:

    Global Biotech Network Ltd.
    Herr Jörg Schulte
    35 Buckingham Gate, Suite 39
    SW1E6PA London, United Kingdom

    fon ..: 0151502684383
    web ..: http://www.js-research.de
    email : info@js-research.de


  4. Leitfaden zum gesicherten Einstieg in die Produktionsdigitalisierung

    Februar 26, 2019 by PM-Ersteller

    Eine Praxishilfe der FELTEN Group unterstützt Fertigungsunternehmen darin, die Nutzeneffekte einer Digitalisierung ihrer Produktion für eine gesicherte Entscheidungsgrundlage zu identifizieren.

    Die Produktion steht unverändert unter einem hohen Kosten-, Qualitäts- und Flexibilitätsdruck, weshalb sie sich allein aus Effizienzgründen einer deutlichen Digitalisierung widmen muss. Doch vielen Unternehmen ist die Umsetzung noch unklar, weil sie mit einer digitalen Ausrichtung ihrer Fertigung vielfach Neuland betreten. Dies birgt nach den Beobachtungen der Consultants der FELTEN Group die Gefahr von falschen Vorgehensweisen in sich.

    Zu den Erfahrungen gehört zunächst einmal, dass nicht ohne eine genaue Analyse der Ausgangssituation begonnen werden sollte. Denn eine Digitalisierung ist eine Fortentwicklung der bestehenden Bedingungen und muss immer an den bestehenden Bedingungen in der Produktion anknüpfen. Dies macht eine genaue Betrachtung des Status Quo erforderlich, bei der allerdings nicht nur die technische Infrastruktur im Hinblick auf die Digitalisierungsmöglichkeiten bewertet werden darf. Vielmehr bedarf es auch einer Identifikation der möglichen Optimierungspotenziale in einzelnen oder mehreren Fertigungsprozessen.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in der präzisen Bewertung des Digitalisierungsnutzens. Er ist bei der Prozessdigitalisierung mindestens dreimal so hoch wie herkömmliche technische Investitionen – vorausgesetzt, ihre Planung beruht auf einer gesicherten Analyse. Hierbei muss die Frage beantwortet werden, welche wirtschaftlichen Vorteile durch eine Digitalisierung der Prozesse erzielt werden können. Dies verlangt eine seriöse Bewertung anhand von produktionsspezifischen Kennzahlen und weiteren branchenspezifischen Benchmark-Daten, die beispielsweise Kostenersparniseffekte in konkreten Euro-Werten darstellt. Damit erhält das Unternehmen eine belastbare Orientierungshilfe für seine weiteren und zielgenauen Investitionsplanungen.

    Die aktuelle Praxishilfe „Gesicherter Einstieg in die Produktionsdigitalisierung“ unterstützt anschaulich, wie Fertigungsunternehmen die wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungsreserven ihrer Produktion ermitteln und sie frei von Investitionsrisiken schrittweise digital optimieren können. Der Leitfaden nennt Vorgehensweisen und beschreibt konkrete Kostenersparniseffekte aus Best Practice-Projekten in der Prozessindustrie. Der Leitfaden kann hier kostenlos bestellt werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    FELTEN GmbH
    Frau Helga Frommholz
    In den Dörrwiesen 31
    54455 Serrig
    Deutschland

    fon ..: +49 6581 9169 – 0
    web ..: http://www.felten-group.com
    email : info@felten-group.com

    Die FELTEN Group ist ein international tätiges Software- und Beratungsunternehmen, das über seine PILOT Suite digitale Lösungen zur Prozessoptimierung für alle Produktionsbereiche und nach internationalen Qualitätsnormen entwickelt. Das Unternehmen verfügt über besondere und langjährige Kompetenzen vor allem in der Prozessindustrie in den Branchen Food, Flavor & Fragrance, Cosmetics, Pharma, Feinchemie & Adhesives. Zu den Kunden von FELTEN gehören Beiersdorf, Boehringer Ingelheim, Symrise, Henkel, Döhler usw. FELTEN hat in weltweit über zwei Dutzend Ländern MES-Projekte realisiert. www.felten-group.com

    Pressekontakt:

    denkfabrik groupcom GmbH
    Herr Wilfried Heinrich
    Pastoratstraße 6
    50354 Hürth

    fon ..: +49 2233 6117-72
    web ..: http://www.denkfabrik-group.com
    email : wilfried.heinrich@denkfabrik-group.com


  5. Auslagerung des Geldwäschebeauftragten – SP*

    Februar 26, 2019 by PM-Ersteller

    Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S&P Auslagerungs-Lösungen – Sie suchen einen Geldwäsche Officer? Das S&P Team unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten

    BildWir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäschebeauftragten. Zu unseren Branchen zählen Nicht-Finanzunternehmen und Finanz-Unternehmen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements

    ? Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer
    gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens
    zur Geldwäscheprävention.

    ? Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung
    hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die
    Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

    ? Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen
    Zeitabständen auf ihre GwG-Konformität.

    ? Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter
    Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die
    Unternehmensleitung.

    Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention
    Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

    Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:

    ? Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen
    Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),

    ? Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10
    des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und
    durchführen),

    ? Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte
    Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),

    ? Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken
    oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,
    Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.

    Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Achim
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring
    Deutschland

    fon ..: 089 4524 2970 100
    fax ..: 089 4524 2970 299
    web ..: http://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de

    Vorsprung in der Praxis

    Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

    Gemeinsam Lösungen erarbeiten
    Ohne Umwege Chancen sichern
    Erfahrungen austauschen

    Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

    Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
    Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

    Pressekontakt:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Achim
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring

    fon ..: 089 4524 2970 100
    web ..: http://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de