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  1. CGB fordert gesetzliche Akzeptanzpflicht für Bargeldzahlungen

    August 20, 2026 by PM-Ersteller

    Immer mehr Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Kultureinrichtungen akzeptieren keine Barzahlungen.

    BildDer Euro ist in 21 Ländern der EU die offizielle Währung und auf Euro lautende Banknoten und Münzen sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, für das eine Annahmepflicht be­steht. Entsprechend sind Barzahlungen zumindest im Einzelhandel und in der Gastronomie weit­gehend noch die Regel. Digitale Bezahlsysteme wie Girocard, Kreditkarten, PayPal und E-Wallets wie Apple Pay oder Google Wallet gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass Bargeldzahlungen längst nicht mehr überall akzeptiert werden. Zwar besteht eine gesetz­liche Annahmepflicht für Bargeld, die aber privatrechtlich im Rahmen der Vertragsfreiheit einge­schränkt werden kann. Dazu bedarf es keiner besonderen Vereinbarung. Der Kunde muss ledig­lich vor Kauf oder Bestellung (Vertragsabschluss) informiert werden, dass der Verkäufer bzw. Dienstleister keine Barzahlung akzeptiert. Hierzu reicht ein entsprechender Hinweis im Eingangs­bereich der Geschäftsräume. Entsprechende Hinweise werden aber häufig übersehen, so dass insbesondere in Gastrono­miebetrieben Gäste vielfach erst beim Bezahlwunsch feststellen müssen, dass ihr Bargeld nicht willkommen ist.

    Die Ausschlussmöglichkeit von Barzahlungen ist für die christlichen Gewerkschaften allerdings keine Frage der Ausgestaltung der Informationspflicht. Der CGB hat grundsätzliche Bedenken, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit auch bei Kleinstbeträgen die Barzahlungsmöglichkeit ausge­schlossen werden kann. Er fordert daher eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Bargeldzahlungen im Rahmen einer festzulegenden Bargeldquote. Eine privatrechtliche Ausschlussmöglichkeit von Barzahlung hält der CGB für verfassungsrechtlich unzulässig und auch für unvereinbar mit EU-Recht.

    Der CGB hält es für ein Unding, dass z.B. in Kultureinrichtungen wie dem Bremer Metropol-Thea­ter oder der in Trägerschaft der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH betriebenen ÖVB-Arena selbst die verpflichtende Abgabe der Garderobe nur noch per Kartenzahlung möglich ist.

    Während in Städten die Menschen zumindest im Bereich des Handels und der Gastronomie in der Regel auf alternative Betriebe ausweichen können, wenn der gewählte Händler oder Gastronom kein Bargeld akzeptiert, sind in vielen ländlichen Gebieten diese Möglichkeiten nicht gegeben. Wenn in der letzten verbliebenen Dorfkneipe nur noch mit Karte bezahlt werden kann, muss der Dorfbewohner dies akzeptieren oder zuhause bleiben. Dies bedeutet eine Einschränkung wirt­schaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in der Re­gel über kein Konto und keine Girocard oder Kreditkarte verfügen, Menschen in prekären Lebens­lagen sowie Ältere ohne Internet oder Smartphone sind auf die Möglichkeit zur Barzahlung ange­wiesen.

    Nicht nur für das soziale Miteinander ist nach Auffassung des CGB Bargeld als Zahlungsmittel auch weiterhin unver­zichtbar. Bargeld bietet Kostentransparenz, erfordert keine technischen Vo­raussetzungen oder Vertragsbindungen und hinterlässt bei Zahlung keine nachvollziehbaren per­sonenbezogenen Da­ten.

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    CGB-Regionalsekretariat Nordwest
    Herr Peter Rudolph
    Mittelwendung 24
    28844 Weyhe
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    Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders.

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    Herr Peter Rudolph
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  2. Grundsicherungsgeld seit 1. Juli 2026: Was ändert sich beim AVGS-Coaching?

    August 19, 2026 by PM-Ersteller

    AVGS-Coaching.de ordnet ein, was die neue Grundsicherung für geförderte Einzelcoachings bedeutet und worauf Interessierte bei der Antragstellung achten sollten.

    BildDie Geldleistung Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Der AVGS besteht weiterhin. Entscheidend bleiben Förderziel, Einzelfall und schriftliche Bewilligung.

    Berlin, 19. August 2026 – Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bezeichnete Geldleistung Grundsicherungsgeld. Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter stellt sich damit eine praktische Frage: Ist ein gefördertes Einzelcoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) weiterhin möglich?

    Die klare Antwort lautet: Der AVGS wurde durch die Reform nicht abgeschafft. Seine Bewilligung für ein Coaching bleibt jedoch eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung.

    Was hat sich geändert?

    Mit der Reform wurde nicht nur die Leistungsbezeichnung geändert. Der Vorrang einer unmittelbaren Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung wurde gestärkt. Qualifizierungen und Weiterbildungen können weiterhin eingesetzt werden, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind.

    Auch die gesetzlichen Möglichkeiten für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III – darunter AVGS-geförderte Coachings – bestehen fort.

    Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig; vereinbarte Maßnahmen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fortgeführt. Da Formulare, Bescheide und Online-Angebote schrittweise angepasst werden, kann in der Übergangszeit weiterhin die Bezeichnung „Bürgergeld“ auftauchen.

    Was bleibt beim AVGS unverändert?

    Ein AVGS-Coaching ist weiterhin an ein konkretes berufliches Förderziel gebunden. Maßgeblich sind die Vorgaben auf dem Gutschein, die Zulassung von Träger und Maßnahme sowie die Prüfung durch die zuständige Integrationsfachkraft. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ein AVGS-Coaching besteht nicht.

    Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Erst nach der schriftlichen Bewilligung darf das Coaching beginnen. Liegt der Bewilligungsbescheid vor, entstehen den Teilnehmenden für die genehmigte Maßnahme keine Maßnahmekosten.

    Wie lässt sich ein Coachingbedarf nachvollziehbar darstellen?

    Hilfreich ist eine konkrete Begründung statt einer allgemeinen Bitte um Coaching. Dazu gehören ein realistisches berufliches Ziel, die aktuell bestehende Hürde und die Erklärung, welchen konkreten Beitrag das Einzelcoaching leisten soll.

    Das kann beispielsweise eine tragfähige berufliche Neuorientierung, die Anpassung von Bewerbungsstrategien, die Vorbereitung eines Branchenwechsels oder die Heranführung an eine Selbstständigkeit sein.

    „Die neue Leistungsbezeichnung ändert nichts daran, dass berufliche Integration individuell betrachtet werden muss. Ein gutes Coaching ist dort sinnvoll, wo es ein konkretes Hindernis bearbeitet und einen nachvollziehbaren Weg in Beschäftigung oder Selbstständigkeit eröffnet“, erklärt André Voltz, Geschäftsführer der AVOCONS GmbH.

    AVGS-Coaching.de unterstützt Interessierte dabei, den Coachingbedarf zu strukturieren, eine passende Maßnahme zu finden und die erforderlichen Unterlagen für die Abstimmung mit dem Jobcenter vorzubereiten. Die Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle.

    Über AVOCONS GmbH

    AVGS-Coaching.de ist ein Angebot der AVOCONS GmbH. Das Unternehmen begleitet Menschen bundesweit und online mit AZAV-zertifizierte Einzelcoachings nach § 45 SGB III. Zum Netzwerk gehören mehr als 200 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Branchen und Sprachräumen.

    Die Schwerpunkte reichen von beruflicher Orientierung, Bewerbung und Digitalisierung bis zu Fachkräfte-, Migrations- und Gründungscoachings. AVOCONS wurde beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 in der Kategorie Gründungscoaching mit dem 1. Platz ausgezeichnet.

    Für Teilnehmende entstehen nach vorheriger schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter keine Maßnahmekosten.

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    AVOCONS GmbH
    Frau Jasmin Haas
    Friedrichstraße 171
    10117 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 030 921 092 280
    web ..: https://avgs-coaching.de
    email : presse@avocons.de

    Die AVOCONS GmbH begleitet Menschen auf ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive – individuell, praxisnah und förderbar durch den AVGS. Im Zentrum stehen flexible Coaching-Angebote, die gezielt auf unterschiedliche Lebenssituationen und berufliche Ziele zugeschnitten sind. Ergänzend zur Einzelberatung entwickelt AVOCONS auch strategische Konzepte für nachhaltige Qualifizierung und bietet Unternehmen Unterstützung in den Bereichen Digitalisierung, Personalentwicklung und Organisationsberatung.

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  3. Warum das ZUM GRÜNAU wieder ein Treffpunkt für Grünau werden soll

    August 19, 2026 by PM-Ersteller

    Ausgebuchte White Night, jetzt Grünauer Wiesn: Das Restaurant ZUM GRÜNAU entwickelt sich nicht nur gastronomisch weiter. Es soll ein Ort werden, an dem Menschen zusammenkommen.

    BildIm Sommer kamen an die 80 Gäste in weißer Kleidung zur „Limoncello White Night“, im Herbst gibt es Bier, Brezen und Live-Musik: Was zunächst nach klassischem Veranstaltungsprogramm klingt, gehört im ZUM GRÜNAU in Berlin-Köpenick zu einer größeren Idee. Seit Anfang 2026 wird das Restaurant gemeinsam mit dem benachbarten „Hotel Waldzeit“ von der Stiftungsgruppe Bürgermeister Reuter betrieben. Mit der Übernahme verbindet die Stiftung auch einen Anspruch an den Standort: Das ZUM GRÜNAU soll nicht allein Restaurant sein, sondern wieder stärker zum Treffpunkt für Grünau und den Berliner Südosten werden.

    Dass solche Angebote angenommen werden, hat der erste Sommer gezeigt. Die Limoncello White Night im ZUM GRÜNAU war vollständig ausgebucht. Nun folgt am 26. September 2026 mit der Grünauer Wiesn das nächste Veranstaltungsformat. Am 4. Oktober schließt sich ein Wiesn-Brunch an.

    „_Wir wünschen uns doch alle ein Umfeld, in dem Menschen gerne zusammenkommen, miteinander sprechen und eine gute Zeit verbringen_“, sagt Anja Landvoigt, Vorstandsvorsitzende der Bürgermeister Reuter Stiftung und Geschäftsführerin des Immobilienservice Bürgermeister Reuter.

    _“Gerade wenn man einen solchen Standort übernimmt, trägt man aus meiner Sicht Verantwortung. Für die Menschen, die hier arbeiten, aber auch für die Gegend, zu der dieser Ort gehört. Ein Restaurant kann dazu beitragen, dass gesellschaftliches Leben stattfindet.“_

    Für Landvoigt ist Grünau dabei kein beliebiger neuer Standort. Sie ist selbst mit der Region verbunden. Die Entwicklung des Hauses betrachtet sie deshalb auch aus der Perspektive der Menschen, die hier leben.

    Ein Restaurant als sozialer Ort

    Restaurants und Ausflugslokale waren schon immer Orte, an denen mehr passierte als Essen und Trinken. Menschen trafen Nachbarn und Freunde, Familien verbrachten dort den Sonntag, Vereine kamen zusammen und Feste wurden gefeiert.

    An diese Funktion möchte das ZUM GRÜNAU anknüpfen, allerdings mit zeitgemäßen Formaten. Die Veranstaltungen sollen unterschiedliche Anlässe schaffen, das Restaurant neu oder wiederzuentdecken. Mal steht das gemeinsame Essen im Mittelpunkt, mal Musik, mal ein Thema, das sich für einige Stunden wie ein kleiner Ortswechsel anfühlt.Die Resonanz auf die White Night hat dem Team gezeigt, dass dieses Konzept funktionieren kann. Gäste kamen gezielt für den Abend nach Grünau. Für das Restaurant war die ausgebuchte Veranstaltung deshalb mehr als ein erfolgreicher Termin im Kalender. Sie war auch ein erster Hinweis darauf, welches Potenzial der Standort als Veranstaltungsort besitzt.

    Nach Limoncello kommt die Grünauer Wiesn

    Am Samstag, 26. September 2026, geht es von 16 bis 22 Uhr weiter. Bei der ersten Grünauer Wiesn spielt die Live-Band „Partyholixxx“ bekannte Hits. Dazu gibt es frisch gezapftes Bier, Brezen und bayerische Spezialitäten. Baumstammnageln und eine Styling-Ecke für Wiesn-Frisuren gehören ebenfalls zum Programm. Tracht ist willkommen, aber kein Muss. Der Eintritt kostet 39,50 Euro. Darin ist ein Verzehrgutschein über 20 Euro enthalten.

    Eine Woche später folgt die Tagesvariante. Am Sonntag, 4. Oktober 2026, lädt das ZUM GRÜNAU von 11 bis 14 Uhr zum Grünauer Wiesn-Brunch. Das Buffet kombiniert Frühstücksklassiker mit bayerischen Spezialitäten und warmen Gerichten. Filterkaffee, Kakao, Wasser und Saft sind im Preis von 39,50 Euro enthalten. Kinder bis fünf Jahre essen kostenfrei, Kinder von sechs bis elf Jahren erhalten 50 Prozent Ermäßigung.

    Urlaub für ein paar Stunden, mitten in Berlin

    Die Themen wechseln, die Idee dahinter bleibt. Wer zur White Night kam, musste für einen italienisch inspirierten Sommerabend nicht in den Flieger steigen. Wer im September auf die Wiesn möchte, muss Berlin ebenfalls nicht verlassen.

    Gerade die Lage spielt dabei eine zentrale Rolle. Das ZUM GRÜNAU verbindet den klassischen Berliner Ausflug ans Wasser mit einem Veranstaltungsprogramm, das einen zusätzlichen Grund für den Weg nach Grünau schafft.

    Für die Stiftungsgruppe Bürgermeister Reuter gehört das zu einer langfristigen Entwicklung des Standorts. Die Gruppe ist in Treptow-Köpenick bereits mit mehreren Angeboten vertreten und versteht sich dort nicht nur als touristischer Akteur, sondern sucht auch die Vernetzung mit Bezirk und Region.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Restaurant ZUM GRÜNAU
    Frau Anja Landvoigt
    Kablower Weg 87
    12526 Berlin
    Deutschland

    fon ..: +49 (0) 30 675 060
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    email : info@zum-gruenau.de

    Eingebettet in die idyllische Waldlandschaft von Berlin Grünau bietet unser Restaurant den perfekten Ausgangspunkt für abwechslungsreiche Ausflüge in die Natur. Nur wenige Schritte entfernt laden weitläufige Wander- und Radwege dazu ein, die Ruhe des Waldes zu genießen, entdecken Sie spannende Wassersportarten auf der nahegelegenen Dahme und vieles mehr.

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    GUSTARIA brands/stories
    Frau Jana Kaminski
    Brückenstr 1
    Berlin 10179

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  4. Pastoren aus aller Welt warnen vor Krise der Religionsfreiheit und fordern Freilassung des 95-jährigen Leiters

    August 17, 2026 by PM-Ersteller

    Weltpastoren-Versammlung ordnet Gefangenschaft des 95-jährigen Shincheonji-Leiters in ein breiteres Muster verstärkter Kontrolle religiöser Minderheiten ein

    BildSEOUL “ Sieben christliche Organisationen aus dem In- und Ausland richteten am 13. die Erste Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung aus und übten scharfe Kritik an eskalierenden Verletzungen der Religionsfreiheit sowie der Aushöhlung der Trennung von Staat und Religion in Südkorea. Rund 3.000 Pastoren aus wichtigen Ländern nahmen vor Ort und online teil.
    Die Rednerliste mit Beiträgen aus Südkorea, Russland und Sambia rückte das Thema bewusst in einen internationalen Rahmen und argumentierte, der Streitfall reiche weit über eine einzelne Konfession oder Nation hinaus. Der rote Faden aller drei Redebeiträge: Was sich in Südkorea abspiele, schaffe Präzedenzfälle weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus.

    Auflösungsverfahren als „globales Warnsignal“ – Redner verweist auf Japan

    Zur Eröffnung nahm Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde (Presbyterianische Kirche Koreas) die Risiken von Auflösungsverfahren gegen religiöse Körperschaften ins Visier und stellte das Thema als Präzedenzfall mit internationaler Tragweite dar. Wenn ein Staat eine religiöse Körperschaft auflösen könne, fragte er, wo ende diese Befugnis – und wer garantiere, dass ein heute gesetzter Maßstab morgen nicht gegen eine andere Kirche gerichtet werde?

    Er verwies auf die Auflösungsverfügung des Bezirksgerichts Tokio vom März 2025 gegen die ehemalige Vereinigungskirche (Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung), die der Oberste Gerichtshof Japans im Juni 2026 in letzter Instanz bestätigte. Zwar habe das Urteil der Gruppe lediglich den rechtlichen Status als religiöse Körperschaft entzogen und nicht den Glauben selbst verboten, so Lim – die Folgen jedoch, darunter der Verlust von Steuervergünstigungen und die Zwangsliquidation von Vermögenswerten, hätten für die betroffene Gemeinschaft erhebliches Gewicht gehabt.

    Mit Blick auf die innenpolitische Lage verwies Lim auf Artikel 38 des koreanischen Zivilgesetzbuchs, der den Behörden erlaubt, die Gründungsgenehmigung einer Körperschaft wegen dem Gemeinwohl schädlicher Handlungen zu widerrufen – ein Maßstab, dessen eigentliches Streitfeld darin liege, wer definiere, was als „schädlich“ gelte, und nach welchem Maß. Als Beleg dafür, dass sich dieses Risiko bereits realisiere, nannte er den Widerruf der Gründungsgenehmigung eines mit der Gemeinde verbundenen Vereins durch die Stadt Seoul auf dem Höhepunkt der Pandemie 2020, ein paralleles Widerrufsverfahren gegen HWPL sowie eine Kabinettssitzung im Dezember 2025, bei der der Präsident laut Berichten unter Verweis auf das Urteil gegen die Vereinigungskirche in Japan eine Prüfung möglicher Auflösungen inländischer religiöser Gruppen angeordnet habe.
    Bestehe ein Verdacht, müsse ermittelt werden, und sei eine Straftat erwiesen, müsse Verantwortung folgen, so Lim – doch die strafrechtliche Verfolgung individuellen Verhaltens unterscheide sich grundlegend davon, eine religiöse Gemeinschaft mit Hunderttausenden Mitgliedern in ihrer Existenz zur Disposition zu stellen. Die eigentliche Gefahr liege nicht in nachgewiesener Kriminalität, sondern darin, dass „gesellschaftliche Unbeliebtheit“ die Funktion einer rechtlichen Rechtfertigung übernehme: Wer diese Logik heute gegen eine unbeliebte Religion dulde, so seine Warnung, könne nicht garantieren, dass sie morgen nicht gegen die eigene Gemeinde gerichtet werde. Unter Berufung auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) argumentierte er, Religionsfreiheit dürfe nicht vom Alter, der Größe oder der Popularität eines Glaubens abhängig gemacht werden.

    Russische Evangelische Allianz: „Öffentliche Meinung ist kein Urteil“

    Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz, hielt seinen Vortrag unter dem Titel „Öffentliche Meinung kann kein Urteil ersetzen“ und stellte die Prämisse infrage, wonach sich rechtliche Maßstäbe verschieben, sobald eine Religion zur Zielscheibe öffentlicher Ablehnung werde. Breite Verurteilung und flächendeckende Medienberichterstattung könnten, so seine Argumentation, das Urteil eines Gerichts über Schuld nicht ersetzen.
    Je stärker der gesellschaftliche Druck, so Wlaschenko, desto größer die Verpflichtung der Gerichte zu Fairness und Neutralität – und je stärker die religiöse Ablehnung, desto konsequenter müsse der Staat die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens überwachen. Er griff das Jahr 2020 auf, als die Verbindung der Gemeinde zum COVID-19-Ausbruch in Daegu eine Petition zur Zwangsauflösung auslöste, die innerhalb von 48 Stunden 500.000 Unterschriften erreichte und später die Millionengrenze überschritt – ein Klima, in dem die öffentliche Meinung, so Wlaschenko, ihr Urteil bereits gefällt habe, bevor ein Gericht entschieden hatte.
    Er verwies darauf, dass der Oberste Gerichtshof Südkoreas Lee Man-hee später in letzter Instanz von den Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz freisprach, während er Verurteilungen in anderen Anklagepunkten bestätigte – ein Beleg dafür, dass Gerichte Anklagepunkt für Anklagepunkt urteilen, statt ein pauschales Urteil über den Charakter einer Person zu fällen. Genau diese Unterscheidung, so Wlaschenko, trenne das gerichtliche Verfahren von der öffentlichen Meinung. Mit Blick auf die aktuelle Gefangenschaft von Lee Man-hee wegen Vorwürfen nach dem Parteiengesetz forderte er einheitliche Rechtsmaßstäbe „unabhängig davon, ob man der Lehre der Gruppe zustimmt“.

    Sambischer Gefängnisseelsorger: Gefangenschaft eines 95-Jährigen wirft „humanitäre“ Fragen auf

    Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka, Sambia, ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), brachte eine Perspektive aus der Gefängnisseelsorge in die Debatte über ordnungsgemäßes Verfahren und Menschenwürde ein und eröffnete mit dem Grundsatz, dass die Durchsetzung von Gerechtigkeit und der Schutz der Menschenwürde untrennbar seien.
    Die Anerkennung von Lee Man-hees langjährigem Engagement für Friedensaufbau und interreligiösen Dialog im Rahmen der internationalen Arbeit von HWPL sei nicht gleichbedeutend mit einer Unschuldsvermutung oder einer Befreiung vom Gesetz, so Changa – das Urteil liege jedoch allein bei den Gerichten, gestützt auf Recht und Beweise, und Meinungsverschiedenheiten über Glaubensfragen dürften keine Rolle dabei spielen, wie ein Angeklagter behandelt werde.
    Gestützt auf seine praktische Erfahrung in der Gefängnisseelsorge erklärte Changa, Gefangenschaft fordere von älteren Inhaftierten einen besonders hohen Tribut. Das Alter verleihe niemandem eine Ausnahme vom Gesetz, so Changa, doch bat er die Behörden, rechtlich zulässige Alternativen – Kaution, Wohnsitzauflagen, medizinische Rücksichtnahme – ernsthaft zu prüfen, um Leben und Menschlichkeit zu schützen. Es gehe, so stellte er klar, nicht um eine Sonderbehandlung aufgrund des religiösen Status, sondern um dieselbe Fairness, Würde und dieselben universellen Rechte, die jedem Menschen zustünden.

    Gemeinsame Erklärung fordert sofortige Kaution

    Die Versammlung endete mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung, unterzeichnet von christlichen Führungspersönlichkeiten weltweit, mit folgenden Forderungen:
    Regierung und politische Akteure sollen die Instrumentalisierung der Gemeinde und anderer religiöser Gruppen für politische Auseinandersetzungen unter Verletzung der Trennung von Staat und Religion sofort beenden und universelle Religionsfreiheit gewährleisten;
    Die Justiz soll den Prozess der öffentlichen Meinung beenden und die Unschuldsvermutung für hochbetagte religiöse Leiter wahren;
    Das Gericht soll dem Kautionsantrag stattgeben und die sofortige Freilassung eines hochbetagten, in seiner Gesundheit gefährdeten Leiters veranlassen.
    Die Veranstalter erklärten, die vorgestellten Fälle reichten über eine einzelne Konfession hinaus und stellten ein ernstes Warnsignal für die Religionsfreiheit in ganz Südkorea dar, und kündigten fortgesetzte Abstimmung mit internationalen Menschenrechtsorganisationen und Kirchen weltweit an, „bis faire Gerechtigkeit und die Trennung von Staat und Religion wiederhergestellt sind“.

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  5. Menschenrechtsvertreter warnen vor Erosion rechtsstaatlicher Verfahren in Südkorea

    August 17, 2026 by PM-Ersteller

    Internationale Pastorenkoalition stuft Gefangenschaft eines religiösen Leiters als Testfall für die menschenrechtlichen Verpflichtungen Südkoreas ein; verweist auf Artikel 18 des ICCPR und Schutzstand

    BildSEOUL “ Eine Koalition internationaler religiöser Führungspersönlichkeiten äußerte am 13. im Rahmen der Ersten Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung Bedenken, wonach der Umgang Südkoreas mit einem prominenten Gefangenschaftsfall möglicherweise nicht den Standards eines ordnungsgemäßen Verfahrens nach internationalem Menschenrecht entspreche, und forderte die Behörden auf, die Unschuldsvermutung unabhängig von religiöser Zugehörigkeit oder öffentlichem Ansehen des Angeklagten anzuwenden.

    Die von sieben christlichen Organisationen aus dem In- und Ausland ausgerichtete Versammlung, an der rund 3.000 Teilnehmer vor Ort und online teilnahmen, konzentrierte sich auf den Fall von Lee Man-hee, den 95-jährigen Leiter der religiösen Gemeinschaft Shincheonji, der derzeit wegen Vorwürfen nach dem Parteiengesetz in Gefangenschaft ist. Die Redner “ aus Südkorea, Russland und Sambia “ stellten den Fall nicht als Frage religiöser Lehre dar, sondern als menschenrechtliches Anliegen mit Auswirkungen, die über ein einzelnes Land oder eine einzelne Glaubensgemeinschaft hinausreichen.

    Auflösungsbefugnisse für Körperschaften werfen rechtsstaatliche Fragen auf

    Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde (Presbyterianische Kirche Koreas) eröffnete die Versammlung mit einer menschenrechtlichen Analyse des südkoreanischen Rechtsrahmens zur Auflösung religiöser Körperschaften und stellte infrage, ob die geltenden gesetzlichen Formulierungen ausreichenden Schutz vor willkürlicher oder politisch motivierter Anwendung böten.

    Er verwies auf Artikel 38 des koreanischen Zivilgesetzbuchs, der es den Behörden erlaubt, die Gründungsgenehmigung einer Körperschaft wegen dem Gemeinwohl schädlicher Handlungen zu widerrufen, und argumentierte, das Fehlen einer präzisen Definition schaffe eine mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbare Rechtsunsicherheit. Als Beleg für die zunehmende Anwendung dieser Bestimmung nannte er den Widerruf der Gründungsgenehmigung eines mit Shincheonji verbundenen Vereins durch die Stadt Seoul während der Pandemie 2020, ein vergleichbares Verfahren gegen HWPL sowie eine Kabinettssitzung im Dezember 2025, bei der der Präsident laut Berichten unter Verweis auf die im Juni 2026 vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigte Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche eine Prüfung möglicher Auflösungen inländischer religiöser Organisationen angeordnet habe.

    Lim berief sich auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, und argumentierte, menschenrechtlicher Schutz dürfe nicht von der Popularität einer Gruppe oder dem Alter ihrer Gründung abhängig gemacht werden. Er unterschied zwischen individueller Verantwortlichkeit “ der Verfolgung konkreten strafbaren Verhaltens “ und Kollektivstrafen und warnte, dass die Abhängigmachung des Fortbestands einer religiösen Gemeinschaft von der öffentlichen Stimmung einen mit internationalen Normen unvereinbaren Präzedenzfall schaffe.

    Fragen zur Einhaltung fairer Verfahrensstandards

    Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz, thematisierte das Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher Meinung und richterlicher Unabhängigkeit und argumentierte, die Garantien eines fairen Verfahrens nach internationalem Recht verlangten, dass Gerichte unabhängig von der Intensität medialer Berichterstattung oder öffentlicher Kampagnen blieben.

    Er verwies auf eine Petition aus dem Jahr 2020, die im Zusammenhang mit der Verbindung der Gemeinschaft zu einem COVID-19-Ausbruch in Daegu innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Unterschriften für eine Zwangsauflösung sammelte, und argumentierte, dieser Vorgang veranschauliche die Gefahr, dass öffentlicher Druck dem gerichtlichen Verfahren vorgreife. Er wies darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof Südkoreas Lee Man-hee später von den Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz freisprach, während er Verurteilungen in anderen Anklagepunkten bestätigte “ ein Beleg dafür, dass Gerichte in der Lage seien, einzelne Anklagepunkte unabhängig von der vorherrschenden öffentlichen Stimmung zu beurteilen, ein Maßstab, den er auch für das laufende Verfahren konsequent angewendet sehen wollte.

    Wlaschenko forderte, die Unschuldsvermutung müsse während des gesamten Ermittlungs- und Untersuchungshaftverfahrens gewahrt bleiben, und betonte, internationale Standards für ein faires Verfahren “ darunter jene, die sich in Artikel 14 des ICCPR widerspiegeln “ gälten unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit eines Angeklagten oder der Popularität der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

    Gesundheitszustand des betagten Inhaftierten als humanitäres Anliegen

    Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka, Sambia, ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), betrachtete den Fall aus humanitärer Perspektive und im Hinblick auf Haftbedingungen, gestützt auf die Erfahrungen seiner Organisation in der Gefängnisseelsorge in Subsahara-Afrika.

    Changa erklärte, internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen “ darunter die Leitlinien der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (die „Nelson-Mandela-Regeln“) “ erkennten die besondere Schutzbedürftigkeit älterer Inhaftierter an und forderten eine individuelle Berücksichtigung von Gesundheit und Wohlergehen bei Entscheidungen über den Vollzug der Untersuchungshaft. Er vermied es, die Gefangenschaft von Lee Man-hee als rechtswidrig zu bezeichnen, und stellte klar, diese Beurteilung obliege den Gerichten “ bat die Behörden jedoch, rechtlich zulässige Alternativen wie Kaution, Wohnsitzauflagen oder medizinische Rücksichtnahme zu prüfen, im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Umgang mit alternden Inhaftierten.

    Er betonte, es gehe nicht um eine Vorzugsbehandlung religiöser Führungspersönlichkeiten, sondern um grundlegende Menschenrechte “ ordnungsgemäßes Verfahren, menschenwürdige Behandlung, Würde „, die unabhängig vom religiösen Status oder öffentlichen Ansehen eines Inhaftierten gewährleistet werden müssten.

    Gemeinsame Erklärung

    Die Versammlung endete mit einer gemeinsamen Erklärung der teilnehmenden religiösen Führungspersönlichkeiten, die Folgendes forderten:

    ? Die Regierungsbehörden sollen davon absehen, Auflösungsverfahren gegen religiöse Organisationen als Instrument politischen Drucks einzusetzen, im Einklang mit den Verpflichtungen aus Artikel 18 des ICCPR;
    ? Die Justiz soll das Untersuchungshaftverfahren von öffentlicher Meinung abschirmen und die Unschuldsvermutung im Einklang mit Artikel 14 des ICCPR wahren;
    ? Das Gericht soll humanitären Erwägungen, darunter Alter und Gesundheitszustand, bei der Prüfung des anhängigen Kautionsantrags angemessenes Gewicht beimessen.

    Die Veranstalter erklärten, sie beabsichtigten, den Fall bei internationalen Menschenrechtsgremien vorzubringen, und bezeichneten ihn als Beispiel für umfassendere Bedenken hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten im südkoreanischen Rechtssystem.

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