‘Politik’ Category

  1. VentureGrid: Partner für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Regularien.

    Dezember 2, 2024 by PM-Ersteller

    Berlin/London, 02/12/2024 – Mit den neuen Regelungen der Europäischen Union für den CO?-Emissionshandel und die Einführung von CO?-Grenzausgleichszöllen (CBAM) stehen Unternehmen vor einem Wendepunkt.

    BildVentureGrid, ein führendes Beratungsunternehmen für nachhaltige Strategien und Emissionsmanagement, unterstützt Unternehmen und Projekte dabei, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und die Chancen der neuen Marktbedingungen zu nutzen.

    Neue EU-Regularien: Herausforderungen und Chancen
    Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um die Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzubringen. Dazu gehören die Verschärfung des EU-Emissionshandelssystems (ETS), strengere Anforderungen an CO?-Zertifikate und die Einführung von Zöllen auf Importe aus Ländern mit niedrigeren Klimastandards. Diese Regularien schaffen eine neue Dynamik, die Unternehmen zwingt, ihre Emissionsstrategien grundlegend zu überdenken.

    „Die neuen Regeln fordern Unternehmen heraus, bieten aber auch enorme Chancen für diejenigen, die frühzeitig auf nachhaltige Technologien und CO?-Management setzen. Genau hier setzen wir an: Wir helfen unseren Kunden, diese Veränderungen in Wettbewerbsvorteile zu verwandeln,“ erklärt ein Sprecher von VentureGrid.

    Ihr Partner für Emissionsmanagement
    VentureGrid bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen, um Unternehmen und Energieprojekte bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen:

    – Entwicklung maßgeschneiderter Emissionsstrategien: VentureGrid berät Unternehmen bei der Erfüllung der neuen EU-Regularien und entwickelt nachhaltige, wirtschaftlich effiziente Strategien zur Emissionsreduzierung.

    – Zertifizierungs- und Handelslösungen: Betreiber von Wind- und Solarparks werden bei der Zertifizierung ihrer Projekte und dem anschließenden Handel der Emissionszertifikate unterstützt.

    – Marktzugang und CBAM-Compliance: VentureGrid hilft Unternehmen, sich auf die Anforderungen des CO?-Grenzausgleichsmechanismus vorzubereiten, um kostspielige Zölle zu vermeiden.

    Besonderer Fokus auf erneuerbare Energien
    Als Experte für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien arbeitet VentureGrid eng mit Betreibern von Wind- und Solarparks sowie anderen nachhaltigen Initiativen zusammen. Von der Zertifizierung nach EU-Standards bis hin zum Handel der Zertifikate bietet das Unternehmen eine ganzheitliche Unterstützung.

    „Die neuen EU-Regularien sind eine große Chance für die erneuerbaren Energien, ihre Schlüsselrolle im Klimaschutz weiter auszubauen. Wir stellen sicher, dass unsere Kunden nicht nur den Anforderungen entsprechen, sondern auch wirtschaftlich davon profitieren,“ so der Sprecher von VentureGrid weiter.

    Warum VentureGrid?
    Mit einem starken Netzwerk aus internationalen Partnern und fundierter Expertise in den Bereichen Nachhaltigkeit, Finanzmärkte und erneuerbare Energien ist VentureGrid der ideale Partner für Unternehmen, die ihre Emissionsstrategien zukunftssicher gestalten wollen.

    -Marktführer in Beratung und Umsetzung: VentureGrid kombiniert strategische Beratung mit praktischer Unterstützung, um Unternehmen auf die Herausforderungen der neuen EU-Regularien vorzubereiten. Globales Netzwerk: Durch Kooperationen mit Technologieanbietern, Finanzinstituten und Experten aus der Energiebranche kann VentureGrid umfassende Lösungen bieten.

    Über VentureGrid
    VentureGrid ist ein internationales Beratungsunternehmen mit Sitz in London und Berlin, das sich auf nachhaltige Strategien und Emissionsmanagement spezialisiert hat. Mit einem Fokus auf erneuerbare Energien und CO?-Zertifikate hilft VentureGrid Unternehmen, ihre Klimaziele zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    VentureGrid LTD
    Herr Alain Noir
    Regent Street 207
    W1B 3HH London
    Großbritannien

    fon ..: +44 (0)186552 2245
    web ..: https://www.venturegrid.eu
    email : info@venturegrid.eu

    Über das Unternehmen:
    VentureGrid Ltd ist ein ganzheitlich aufgestelltes Unternehmen, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit tätig ist. Mit einem umfassenden Ansatz vereint VentureGrid Beratung, Projektentwicklung, CO?-Zertifikatshandel und Umsetzung innovativer Klimaschutzlösungen sowie Infrastrukturprojekte. Unser Ziel ist es, Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Potenziale auszuschöpfen.

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  2. Betreuungsrecht: Keine Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit bei Betreuervorschlag notwendig

    Dezember 1, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch beantwortet die Frage ob Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit bei Betreuervorschlag notwendig sind.

    BildDer BGH hat mit Beschluss des XII. Zivilsenats vom 18.8.2021 – XII ZB 151/20 folgenden Fall entschieden. Ein Betreuervorschlag erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen äußert, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Der Betroffene ist der verwitwete Vater von drei Söhnen und einer Tochter. Der Betroffene leidet an fortgeschrittener Demenz. Bei der Erteilung einer notariellen Vorsorgevollmacht für zwei Söhne war er bereits geschäftsunfähig. Das Amtsgericht hat zunächst einen Berufsbetreuer bestellt und nach einer eingelegten Beschwerde zwei Söhne als Betreuer bestellt. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Tochter, mit der sie weiterhin die Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle ihrer Geschwister erreichen möchte.

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Auswahlentscheidung ausgeführt, die Auswahl der beiden Söhne als Betreuer entspreche dem grundsätzlich zu beachtenden Vorschlag des Betroffenen. Ein solcher Vorschlag erfordere in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit; vielmehr genüge es, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtue, eine bestimmte Person als Betreuer zu bestellen. Dass der Betroffene die beiden Söhne als Betreuer wünsche, ergebe sich daraus, dass er ihnen Vollmacht erteilt und diese Entscheidung im gerichtlichen Anhörungstermin ausdrücklich bestätigt habe. Demgegenüber habe der Betroffene im erstgenannten Termin geäußert, die Tochter hätte auf gar keinen Fall seine Betreuerin werden können. Es bestünden trotz der familiären Verwerfungen nach der Anregung des Betreuungsverfahrens keine Bedenken gegen die grundsätzliche Eignung der beiden Betreuer. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, was vorliegend nicht der Fall ist. Ebenfalls ist bei der Auswahl des Betreuers die verwandtschaftlichen Beziehungen des Betroffenen zu berücksichtigen. Nahe Angehörige werden erst recht zu Betreuer bestellt, wenn der Betroffene ihn ausdrücklich als Betreuer wünscht.

    Das Beschwerdegericht ist weiter davon ausgegangen, dass konkrete Bedenken gegen die Führung der Betreuung durch die beiden Söhne weder dargelegt noch ersichtlich sind. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen.

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

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    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstr. 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 08944232990
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    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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  3. Herztod verhindern: Warum Selbstfürsorge der Schlüssel zur Lösung von Deutschlands Herz-Kreislauf-Krise ist

    November 25, 2024 by PM-Ersteller

    Vanessa Buth gewinnt den ,Excellence Award‘ beim 20. Internationalen Speaker Slam in Mastershausen – und zeigt, wie Prävention und Selbstfürsorge Leben retten können.

    BildHerz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Jeden Tag sterben fast 900 Menschen daran – das sind jährlich rund 330.000. Doch viele dieser Todesfälle wären vermeidbar. Was fehlt, ist ein Umdenken: weg von Symptombekämpfung, hin zu bewusster Selbstfürsorge.

    „Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand, wie gesund unser Herz bleibt“, betont Vanessa Buth. Die Gesundheitsexpertin, die kürzlich beim internationalen Speaker Slam in Mastershausen den „Excellence Award“ gewann, macht klar, wie entscheidend Eigenverantwortung und Prävention für die Herzgesundheit sind – und warum die Politik aktuell die falschen Prioritäten setzt.

    Herztote in Deutschland – und eine verpasste Chance der Politik

    Die Herz-Kreislauf-Krise in Deutschland verschärft sich. Mit dem geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ will die Regierung Herzkrankheiten stärker in den Fokus rücken. Doch statt langfristige Prävention zu fördern, fließen die Mittel überwiegend in Medikamente wie Cholesterinsenker und Früherkennungsmaßnahmen. Gleichzeitig werden Fördergelder für Präventionskurse in Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung drastisch gekürzt.

    Vanessa Buth sieht darin einen fatalen Fehler: „Das Herz braucht mehr als Pillen – es braucht Pflege. Bis zu 70 % der Herzkrankheiten könnten durch einen gesünderen Lebensstil verhindert werden. Doch statt Menschen zu befähigen, proaktiv ihre Gesundheit zu stärken, setzt die Politik auf kurzfristige Lösungen.“

    Selbstfürsorge als Lebensretter

    Vanessa Buth weiß, wovon sie spricht. Die 33-Jährige startete ihre Karriere mit einem eigenen Gesundheitsstudio und entwickelte früh eine Leidenschaft für ganzheitliche Prävention. Sie erkannte schnell, wie entscheidend ein gesunder Lebensstil für die Herzgesundheit ist.

    „Selbstfürsorge ist keine egoistische Entscheidung“, erklärt Buth. „Es ist die Grundlage für ein glückliches und gesundes Leben. Mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen können wir unser Herz schützen – und das ohne ständige Notlösungen wie Medikamente.“

    Auf den Bühnen Deutschlands spricht sie regelmäßig vor großem Publikum darüber, wie jeder Einzelne Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen kann. „Ein gesunder Lebensstil rettet Leben“, betont sie.

    3 einfache Schritte zu einem gesunden Herzen

    Für alle, die aktiv etwas für ihre Herzgesundheit tun möchten, hat Vanessa Buth drei praktische Tipps:
    1. Bewegung in den Alltag integrieren: 30 Minuten moderate Bewegung täglich – sei es ein Spaziergang, Radfahren oder Yoga – senken das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich.
    2. Stress abbauen: Atemübungen, Meditation oder einfach mal bewusst Pausen einlegen – Stressreduktion ist essenziell für ein gesundes Herz.
    3. Auf die Ernährung achten: Viel frisches Obst, Gemüse und gesunde Fette – und weniger Zucker sowie stark verarbeitete Lebensmittel – fördern die Herzgesundheit.

    „Selbstfürsorge bedeutet, sich bewusst Zeit für Bewegung, Entspannung und eine ausgewogene Ernährung zu nehmen“, erklärt Buth. „So reduzieren wir die Belastungen für unser Herz nachhaltig – und das jeden Tag.“

    Prävention statt Symptombekämpfung

    Trotz der alarmierenden Zahlen wird Prävention in Deutschland oft stiefmütterlich behandelt. „Wenn wir weiterhin nur Symptome bekämpfen, anstatt die Ursachen anzugehen, verlieren wir nicht nur Lebensjahre, sondern auch Lebensqualität“, warnt Buth.

    „Das Wichtigste ist doch, dass wir gesund und glücklich alt werden wollen“, sagt sie. „Und das schaffen wir nicht mit Notlösungen, sondern mit einer bewussten Veränderung unserer Gewohnheiten.“

    Der Appell: Verantwortung übernehmen

    Vanessa Buths Botschaft ist klar: Selbstfürsorge ist der Schlüssel zu einem gesunden Herzen und einem erfüllten Leben. Jeder kann heute beginnen, durch kleine Schritte die Weichen für eine gesunde Zukunft zu stellen – für sich selbst und für eine Gesellschaft, die mehr Lebensqualität verdient.

    „Wer frühzeitig auf sich achtet, lebt nicht nur länger, sondern auch besser“, sagt Buth. „Und das Beste daran: Es liegt zum größten Teil in unserer eigenen Hand.“

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    Vanessa Buth
    Frau Vanessa Buth
    Ferdinandstr. 29
    47441 Moers
    Deutschland

    fon ..: 01725442853
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    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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  4. Strafverteidigung: Eine Einführung für die Praxis

    November 25, 2024 by PM-Ersteller

    Die Wahl des richtigen Strafverteidigers kann entscheidend sein, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Doch worauf kommt es an, wenn es darum geht, den best

    Experten empfehlen, bei der Auswahl eines Strafverteidigers die folgenden Kriterien zu beachten:

    Erfahrung und Spezialisierung: Der Anwalt sollte über nachweisliche Erfahrung im Strafrecht verfügen und idealerweise auf den spezifischen Bereich spezialisiert sein, der in Ihrem Fall relevant ist.
    Kommunikation: Ein guter Strafverteidiger nimmt sich Zeit, komplexe juristische Sachverhalte verständlich zu erklären und ist stets erreichbar für Rückfragen.
    Erfolgshistorie: Informieren Sie sich über vergangene Erfolge in ähnlichen Fällen, um ein Gefühl für die Kompetenz des Anwalts zu erhalten.
    Vertrauen und persönlicher Eindruck: Das persönliche Gespräch spielt eine zentrale Rolle. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl – eine gute Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.
    Transparente Kostenstruktur: Eine klare und faire Kostenübersicht ist unerlässlich, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
    Mit der richtigen Wahl eines Strafverteidigers erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren und erhalten die nötige Unterstützung, um Ihre Rechte zu schützen.

    Für weitere Informationen über die Bedeutung der Strafverteidigung in München und Tipps zur Anwaltssuche kontaktieren Sie uns gerne unter :

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    Digitale Erfahrungen
    Frau Ali Ig
    Hagenschießstraße 1
    75175 Pforzheim
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  5. Ermittlungen gegen Geburtsärztin: Rechtsberatung als Betroffene durch die Kanzlei Friese und Adelung

    November 22, 2024 by PM-Ersteller

    Die Kanzlei Friese und Adelung unterstützt betroffene Patientinnen nach möglichen Behandlungsfehlern bei Geburten in der RoMed Klinik Wasserburg. Jetzt informieren & juristische Unterstützung sichern.

    Wichtige Informationen für mutmaßlich betroffene Patientinnen:
    Ermittlungen gegen ehemalige Ärztin der RoMed Klinik Wasserburg

    Die Süddeutsche Zeitung berichtete kürzlich wieder über laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine Geburtsärztin in Bayern. Grund für diese Ermittlungen sind mehrere Auffälligkeiten bei Geburten in der RoMed Klinik Wasserburg. Laut dem Artikel stehen „mögliche Behandlungsfehler und unzureichende medizinische Betreuung“ im Fokus der Untersuchungen. Es wird vermutet, dass Patientinnen und ihre Neugeborenen durch diese Vorfälle Schaden erlitten haben könnten.

    Für Patientinnen, die glauben, von diesen Vorfällen betroffen zu sein, ist es von größter Bedeutung, dass jeder Fall individuell geprüft wird. Ein möglicher ärztlicher Behandlungsfehler kann in der Regel nur durch ein unabhängiges medizinisches Gutachten festgestellt werden, welches fachanwaltlich begleitet werden. Dies ist entscheidend, da nicht jede Komplikation automatisch auf einen Fehler zurückzuführen ist. Eine gründliche Prüfung des konkreten Einzelfalls ist daher unerlässlich, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Jeder Fall muss individuell und konkret geprüft werden. Dennoch können Anzeichen wie eine unzureichende Betreuung während der Geburt, Komplikationen durch verzögerte Interventionen oder vermeidbare Schäden bei Mutter und Kind Indikatoren für mögliche Behandlungsfehler sein.

    Die Kanzlei Friese und Adelung vertritt bereits betroffene Patientinnen in dieser Angelegenheit und steht weiteren mutmaßlich Betroffenen für eine umfassende rechtliche Beratung zur Verfügung.
    Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Medizinrecht und arbeitet eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Ihren Fall sorgfältig zu analysieren. Wir unterstützen Sie bei der Einholung von Gutachten, klären Ihre rechtlichen Ansprüche und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

    Wenn Sie den Verdacht haben, von den genannten Vorfällen betroffen zu sein, oder wenn Sie während Ihrer Entbindung Auffälligkeiten bemerkt haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen.

    Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung:
    Kanzlei Friese und Adelung
    Telefon: 089 215 45 01 0
    E-Mail info@kanzlei-fa.de, www.fa-patientenanwalt.de
    Adresse: Rechtsanwälte Friese und Adelung PartmbB, Nymphenburgerstr. 20A, 80335 München

    Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit juristischer Expertise und Einfühlungsvermögen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB
    Herr Maximilian Adelung
    Nymphenburgerstr. 20a
    80335 München
    Deutschland

    fon ..: 0892154 5010
    web ..: https://www.fa-patientenanwalt.de/
    email : info@kanzlei-fa.de

    Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB ist eine engagierte Anwaltskanzlei, die sich für die Rechte und das Wohl von Patienten einsetzt. Mit einem starken Fokus auf Empathie und Unterstützung bietet die Kanzlei Friese und Adelung umfassende rechtliche Beratung und Hilfe für Patienten und ihre Familien. Durch verschiedene Initiativen und Projekte strebt sie danach, positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken und besonders denjenigen zu helfen, die in Not sind. Sie steht für Integrität, Mitgefühl und den unermüdlichen Einsatz für eine bessere und gerechtere Gesundheitsversorgung.

    Pressekontakt:

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    Herr Christoph Specht
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