‘Politik’ Category

  1. Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

    April 17, 2024 by PM-Ersteller

    Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

    BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

    Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

    Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

    Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

    Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

    Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

    Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

    Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

    Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

    Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

    Über den Verband
    Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
    Herr Dieter Adler
    Karmeliterstraße 1c
    53229 Bonn
    Deutschland

    fon ..: 0228-7638203-0
    web ..: http://dpnw.de
    email : pr@dpnw.info

    Pressekontakt:

    Hanfeld PR
    Herr Ulrich Hanfeld
    Ubierstraße 78
    53173 Bonn

    fon ..: 01751819772
    web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
    email : mail@hanfeld-pr.de


  2. Unterlassene Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren – Darf das Gericht trotzdem entscheiden?

    April 15, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch beantwortet die Frage, ob bei unterlassener Anhörung des Betroffenen das Gericht im Betreuungsverfahren entscheiden kann.

    BildWenn der Betroffene der gerichtlichen Anhörung unentschuldigt fernbleibt, kann das Betreuungsverfahren ohne seine persönliche Anhörung beendet, d.h. eine betreuungsgerichtliche Entscheidung getroffen werden. Dies ist jedoch verfahrensfehlerfrei nur dann möglich, wenn das Betreuungsgericht alle zwanglosen Möglichkeiten, die betroffene Person gerichtlich anzuhören, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, ohne Ergebnis ausgeschöpft hat und eine zwangsweise Vorführung der betroffenen Person unverhältnismäßig wäre. Zu den vorab vorzunehmenden zwanglosen Möglichkeiten gehört auch der Versuch des Betreuungsgerichts, den Betroffenen in seiner üblichen Umgebung anzuhören.

    Gerichtliche Anhörungen in Betreuungsverfahren sind für die Betroffenen – durchaus nachvollziehbar – besonders belastend. Die Teilnahme an der Anhörung wird von vielen Betroffenen ablehnt. Viele können sich nicht vorstellen, zur Teilnahme an einem derartigen gerichtlichen Termin gezwungen werden zu können.

    Es ist aber auf keinen Fall ratsam, die Teilnahme an Anhörungstermin ohne vorherige rechtliche Beratung und/oder ohne rechtliche Vertretung einfach zu verweigern.

    Ein Grund dafür ist, dass die Anhörung im Betreuungsverfahren nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient.

    Es kann zur Abwendung einer Betreuung nämlich besonders wichtig sein, gegenüber dem Betreuungsgericht den Sachverhalt aufzuklären, um evtl. allein schon damit die Einrichtung einer Betreuung abzuwenden. Ein vielen Fällen stellt sich nämlich heraus, dass die Einleitung des Betreuungsverfahrens durch Eigeninteressen von Dritten motiviert ist, auf falschen Informationen beruht und/oder überhaupt kein Betreuungsbedarf vorliegt, da der Betroffene entweder alle Angelegenheiten selbst erledigt oder genügend andere Hilfestellungen als die Einrichtung einer Betreuung zur Verfügung stehen. Fundierte und sachliche Sachverhaltsaufklärung zum frühestmöglichen Zeitpunkt kann deshalb zur Abwendung einer Betreuung entscheidend sein. 

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    fax ..: 089/ 44 232 99 – 20
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de


  3. Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz-Versicherung

    April 11, 2024 by PM-Ersteller

    Der Alterszuschlag der Kfz-Versicherer wird als diskriminierend angesehen. Die unklaren Vorschriften der Gesetze wird für eine Gewinnerzielung auf Kosten der älteren Verbraucher genutzt.

    BildIn Deutschland werden über 11 Millionen Kfz-Halter ab ca. 65 Jahren und weitere circa 1,5 Millionen junge Kfz-Halter bis 25 Jahren mit einem verdeckten Alterszuschlag bedacht. 

    Junge und ältere Pkw-Halter verursachen weniger Unfälle und weisen damit einen geringeren Schadenaufwand auf, wie selbst die eigenen Tabellen der KFZ-Versicherer zeigen. Bei den Auffälligkeiten im Straßenverkehr das gleiche Bild: Die jungen wie alten Pkw-Fahrer sind im Straßenverkehr deutlich unauffälliger.

    Eine rechtliche Grundlage oder Begründung in der Sache ist für die Erhebung von Zuschlägen zu Pkw-Prämie nicht vorhanden. Die Erhebung dürfte aus diesem Grunde eine Diskriminierung darstellen. Einen überzeugenderen Nachweis für die Zuschläge zur Pkw-Prämie wurden von den Kfz-Versicherern bis zum heutigen Tage nicht erbracht, bzw. konnten widerlegt werden.

    Eine Petition aus dem Jahre 2015 sollte hier Abhilfe schaffen. 

    Nach über acht Jahren wurde der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens im Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen. Die Petition wurde vom Bundestag an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen und als Auftrag, mit Material, an das Justizministerium weitergegeben.

    Ziel der Petition war es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation darzulegen.

    Insgesamt hat der Ausschuss fünfmal die Beendigung des Verfahrens mitgeteilt. Mit sechs weiteren Begründungen konnte ein Niederschlagen der Petition verhindert werden.

    Inzwischen zeigt sich in erschreckender Weise, dass das Justizministerium nicht gewillt ist, der Aufgabe des Bundestages nachzukommen. Es sind mehrere Schreiben aus dem Justizministerium bekannt geworden, die mitteilen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

    Offensichtlich scheint es so, dass die Beseitigung der Diskriminierung der jungen Kfz-Halter und Senioren im Justizministerium zu Grabe getragen werden soll.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Person des öffentlichen Lebens
    Herr Rainer Schäffer
    Grohner Reeperbahn 13
    28759 Bremen
    Deutschland

    fon ..: 04216209682
    web ..: https://www.facebook.com/altersdiskriminierung66
    email : rainer@schaeffer-bremen.de

    Seit 2015 beobachte ich die Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung. Durch Zufall stieß ich bei einer KFZ-Ummeldung auf die erhöhten Zuschläge bei Senioren, sodass ich danach in diversen Veröffentlichungen weitere Hinweise zu diesem Thema fand. Bei einem Besuch einer Messe in Bremen wurde ich auf einem Stand des Deutschen Bundestages auf die Möglichkeit einer Petition hingewiesen. Diese Möglichkeit habe ich wahrgenommen und mich zu einer Petition entschlossen, die erst 2024 zu einem Etappenerfolg führte. Gleichwohl muss das weitere Verfahren begleitet werden.

    Pressekontakt:

    Person des öffentlichen Lebens
    Herr Rainer Schäffer
    Grohner Reeperbahn 13
    28759 Bremen

    fon ..: 04216209682
    email : rainer@schaeffer-bremen.de


  4. Nach Skandal-Bildaufnahmen: Gericht verurteilt zwei Mitarbeitende vom Schlachthof Neuruppin wegen Tierquälerei

    April 10, 2024 by PM-Ersteller

    Anfang 2021 hat ANINOVA e.V. (damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V.) erschreckendes Bildmaterial aus dem Schlachthof in Neuruppin (Brandenburg) veröffentlicht.

    BildDie Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen hier.

    ANINOVA e.V. (damals noch Deutsche Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang des Jahres 2021 Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form untersagt“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an zwei Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und die Vorschrift somit nicht eingehalten wurde.

    Im Entblutungsbereich, in dem der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. hundert Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu zwölfmal) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“, beschreibt Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere gleich mehrere Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubungsquote von ca. 40 % aus. Das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“, so Tierrechtler Peifer.

    Besonders pikant: Der Schlachthof hat primär „Bio-Schweine“ geschlachtet und belieferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dezember 2020 und nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Nachdem ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) das Bildmaterial Anfang 2021 veröffentlich hatte, reagierte auch der Betreiber des Schlachthofes und schloss den Betrieb. Die Mitarbeitenden wurden entlassen.

    Basierend auf einer Strafanzeige, die die Tierrechtsorganisation gestellt hatte ermittelte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof. Jetzt hat das Amtsgericht Neuruppin zwei Mitarbeitende wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 80 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Personen müssen damit vermutlich etwa 10.000 Euro zahlen (Tagessätze und anteilige Verfahrenskosten). „Wir hätten uns deutlich höhere Strafen gewünscht. Wer Tiere so brutal gequält, muss ins Gefängnis. Dennoch ist es ein kleiner Erfolg, dass das Gericht die Täter verurteilt hat, denn oft passiert am Ende überhaupt nichts und die Tierquäler kommen einfach davon“, äußert sich Peifer zum Urteil.

    In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen, bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“, so Peifer und ergänzt: „Ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. ANINOVA empfiehlt den Menschen die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

    Weitere Informationen hier.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin
    Deutschland

    fon ..: 02241-261549-2
    fax ..: 02241-261549-1
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org

    Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

    Pressekontakt:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin

    fon ..: 02241-261549-2
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org


  5. Gefahr für Ihre Vorsorgevollmacht besteht durch Anregung eines Betreuungsverfahrens

    April 10, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr.Böh – Thieler Rechtsanwalts GmbH klärt über die Gefahren bei der Vorsorgevollmacht im Betreuungsverfahren auf.

    BildDie Entscheidung von Angehörigen, Betreuungsverfahren anzuregen, kann auch auf eigenen finanziellen Interessen dieser Angehörigen beruhen. Insbesondere dann, wenn Angehörige davon erfahren, dass von den Betroffenen eine (neue) Vorsorgevollmacht erstellt wurde oder erstellt werden soll und sie mit der bevollmächtigten Person nicht einverstanden sind, kann für Angehörige eine Art „Toleranzschwelle“ überschritten werden, da eigene Vermögensinteressen oder finanzielle Erwartungen als gefährdet angesehen werden.

    Damit in Zusammenhang steht oftmals zusätzlich die Befürchtung, der vermögende Betroffene könnten (neue) erbrechtliche Verfügungen treffen, was zu einer erbrechtlichen Benachteiligung führen könnte. 

    Dementsprechend hat die Anregung der Betreuung in diesen Einzelfällen wenig, bzw. nichts der Schutzbedürftigkeit des Betroffenen zu tun. Häufig wird schnell offensichtlich, dass die Begründungen, warum eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen angeblich erforderlich sein soll, auf falschen oder dem Zusammenhang gerissenen oder einseitigen Behauptungen beruhen und die Motivation allein der Verfolgung eigener finanziellen Interessen dient, darunter kann auch die Sicherung künftiger Erbaussichten fallen. In besonders prägnanten Fällen setzen sich die Angehörigen vorab schon mit medizinischen Sachverständigen und Verfahrenspflegern in Verbindung, um ihren Ansichten und (falschen) Behauptungen an den entscheidenden Stellen noch mehr Gewicht zu verleihen. Es ist in diesen Fällen entscheidend, falschen Anschuldigungen so schnell wie möglich entgegenzutreten und Verfahrensmissstände zu erkennen. Zur Durchsetzung der Rechte und Interessen der Betroffenen in derartigen Fallkonstellationen ist anwaltliche Vertretung besonders dringend zu empfehlen. Denn durch entsprechend schlechte Darstellung des Gesundheitszustandes des Betroffenen ist es in diesen Fällen häufig bereits schon gelungen, die Glaubwürdigkeit des Betroffenen erheblich infrage zu stellen, so dass Einwände des Betroffenen nicht in gebotener Weise zur Kenntnis genommen werden. 

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    fax ..: 089/ 44 232 99 – 20
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de