‘Politik’ Category

  1. Nach Skandal-Bildaufnahmen: Gericht verurteilt zwei Mitarbeitende vom Schlachthof Neuruppin wegen Tierquälerei

    April 10, 2024 by PM-Ersteller

    Anfang 2021 hat ANINOVA e.V. (damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V.) erschreckendes Bildmaterial aus dem Schlachthof in Neuruppin (Brandenburg) veröffentlicht.

    BildDie Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen hier.

    ANINOVA e.V. (damals noch Deutsche Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang des Jahres 2021 Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form untersagt“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an zwei Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und die Vorschrift somit nicht eingehalten wurde.

    Im Entblutungsbereich, in dem der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. hundert Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu zwölfmal) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“, beschreibt Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere gleich mehrere Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubungsquote von ca. 40 % aus. Das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“, so Tierrechtler Peifer.

    Besonders pikant: Der Schlachthof hat primär „Bio-Schweine“ geschlachtet und belieferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dezember 2020 und nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Nachdem ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) das Bildmaterial Anfang 2021 veröffentlich hatte, reagierte auch der Betreiber des Schlachthofes und schloss den Betrieb. Die Mitarbeitenden wurden entlassen.

    Basierend auf einer Strafanzeige, die die Tierrechtsorganisation gestellt hatte ermittelte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof. Jetzt hat das Amtsgericht Neuruppin zwei Mitarbeitende wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 80 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Personen müssen damit vermutlich etwa 10.000 Euro zahlen (Tagessätze und anteilige Verfahrenskosten). „Wir hätten uns deutlich höhere Strafen gewünscht. Wer Tiere so brutal gequält, muss ins Gefängnis. Dennoch ist es ein kleiner Erfolg, dass das Gericht die Täter verurteilt hat, denn oft passiert am Ende überhaupt nichts und die Tierquäler kommen einfach davon“, äußert sich Peifer zum Urteil.

    In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen, bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“, so Peifer und ergänzt: „Ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. ANINOVA empfiehlt den Menschen die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

    Weitere Informationen hier.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin
    Deutschland

    fon ..: 02241-261549-2
    fax ..: 02241-261549-1
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org

    Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

    Pressekontakt:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin

    fon ..: 02241-261549-2
    web ..: http://www.aninova.org
    email : Presse@aninova.org


  2. Gefahr für Ihre Vorsorgevollmacht besteht durch Anregung eines Betreuungsverfahrens

    April 10, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr.Böh – Thieler Rechtsanwalts GmbH klärt über die Gefahren bei der Vorsorgevollmacht im Betreuungsverfahren auf.

    BildDie Entscheidung von Angehörigen, Betreuungsverfahren anzuregen, kann auch auf eigenen finanziellen Interessen dieser Angehörigen beruhen. Insbesondere dann, wenn Angehörige davon erfahren, dass von den Betroffenen eine (neue) Vorsorgevollmacht erstellt wurde oder erstellt werden soll und sie mit der bevollmächtigten Person nicht einverstanden sind, kann für Angehörige eine Art „Toleranzschwelle“ überschritten werden, da eigene Vermögensinteressen oder finanzielle Erwartungen als gefährdet angesehen werden.

    Damit in Zusammenhang steht oftmals zusätzlich die Befürchtung, der vermögende Betroffene könnten (neue) erbrechtliche Verfügungen treffen, was zu einer erbrechtlichen Benachteiligung führen könnte. 

    Dementsprechend hat die Anregung der Betreuung in diesen Einzelfällen wenig, bzw. nichts der Schutzbedürftigkeit des Betroffenen zu tun. Häufig wird schnell offensichtlich, dass die Begründungen, warum eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen angeblich erforderlich sein soll, auf falschen oder dem Zusammenhang gerissenen oder einseitigen Behauptungen beruhen und die Motivation allein der Verfolgung eigener finanziellen Interessen dient, darunter kann auch die Sicherung künftiger Erbaussichten fallen. In besonders prägnanten Fällen setzen sich die Angehörigen vorab schon mit medizinischen Sachverständigen und Verfahrenspflegern in Verbindung, um ihren Ansichten und (falschen) Behauptungen an den entscheidenden Stellen noch mehr Gewicht zu verleihen. Es ist in diesen Fällen entscheidend, falschen Anschuldigungen so schnell wie möglich entgegenzutreten und Verfahrensmissstände zu erkennen. Zur Durchsetzung der Rechte und Interessen der Betroffenen in derartigen Fallkonstellationen ist anwaltliche Vertretung besonders dringend zu empfehlen. Denn durch entsprechend schlechte Darstellung des Gesundheitszustandes des Betroffenen ist es in diesen Fällen häufig bereits schon gelungen, die Glaubwürdigkeit des Betroffenen erheblich infrage zu stellen, so dass Einwände des Betroffenen nicht in gebotener Weise zur Kenntnis genommen werden. 

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    fax ..: 089/ 44 232 99 – 20
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de


  3. Thema Beteuungsrecht: Betreuungsverfahren abwenden, aufheben oder einschränken

    April 9, 2024 by PM-Ersteller

    Rechtsanwältin Susanne Kilisch (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA-GmbH) klärt über Möglichkeiten auf wie ein Betreuungsverfahren abgewendet oder eingeschränkt werden kann.

    BildPlötzlich und unerwartet werden Sie mit einem Schreiben des Betreuungsgerichts und/oder der Betreuungsbehörde konfrontiert? Ihnen wird mitgeteilt, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie Unterstützung durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung benötigen könnten und deshalb gerichtliche Ermittlungen in die Wege geleitet wurden? Die Betreuungsbehörde teilt Ihnen mit, Sie demnächst zu einem persönlichen Gespräch zu Hause aufsuchen zu wollen?

    Überrascht, aufgeregt und meist ratlos wenden sich Mandanten an unsere Kanzlei mit Mitteilungen wie oben dargestellt. Insbesondere dann, wenn sich Mandanten damit unverzüglich an unsere Kanzlei wenden, erhöhen sich die Erfolgsaussichten, eine gesetzliche Betreuung ohne größeren Aufwand abwenden zu können, entscheidend. Denn für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung gilt: sie muss erforderlich sein. Diese „Erforderlichkeit“ besteht nicht nur aus der Diagnose einer Krankheit oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB, weitere Voraussetzungen müssen vorliegen. Die rechtliche Prüfung dieser Voraussetzungen übernehmen wir für Sie, genauso wie Ihre Vertretung und Begleitung bei den im Betreuungsverfahren anstehenden gerichtlichen Ermittlungen.

    Zahlreiche unserer Kanzlei übertragene Mandate konnten erfolgreich mit der Abwendung von Betreuungsverfahren abgeschlossen werden. Maßgebend ist, dass Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen. So kann ggf. auch erreicht werden, dass gerichtliche Ermittlungen erst gar nicht eingeleitet werden.

    Aber auch dann, wenn Sie unter Umständen schon jahrelang in einem Betreuungsverfahren stecken, welches Sie beenden möchten, können Sie sich gerne an uns wenden und auf die jahrzehntelange Erfahrung unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Betreuungsrechts vertrauen. Selbst von Mandanten oder Angehörigen als „aussichtslose Fälle“ bezeichnete Betreuungen konnten durch die Unterstützung unsere Kanzlei aufgehoben oder eingeschränkt werden.

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    fax ..: 089/ 44 232 99 – 20
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de


  4. 10. jährlicher ET Embassy-Day, ein Meilenstein bei der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen

    April 2, 2024 by PM-Ersteller

    Der 10. ET Embassy-Day markiert einen Meilenstein in der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen, indem er die Errichtung ihres Botschaftsgebäudes vorantreibt.

    New York – Da die Welt vor beispiellosen Herausforderungen steht und die Motive der Institutionen hinterfragt, die Konflikte aus Profitgier vorantreiben, ist die Notwendigkeit eines systemischen Wandels offensichtlicher denn je. Vor diesem Hintergrund richtet sich die Aufmerksamkeit auf die verborgenen Wahrheiten über unser Universum, insbesondere auf die anhaltenden Besuche außerirdischer Zivilisationen und die Existenz von UFOs, Informationen, vor uns verborgen und von Regierungsbehörden nur spärlich preisgegeben.

    Die Internationale Rael-Bewegung kündigt unter der Leitung des spirituellen Oberhaupts und Gründers Maitreya Rael den 10. jährlichen ET Embassy-Day an, der am 6. April 2024 stattfinden soll. Dieser weltweit begangene Tag soll das bahnbrechende Projekt der Einrichtung eines Botschaftsgebäudes vorantreiben, um unsere außerirdischen Schöpfer offiziell wieder auf der Erde willkommen zu heißen. Der diesjährige ET Embassy-Day markiert ein Jahrzehnt des Engagements für diese Sache und verspricht bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung dessen, was sich zum folgenreichsten Projekt in der Geschichte der Menschheit entwickeln wird, zu enthüllen.

    Daniel Turcotte, der Projektleiter, hebt das gestiegene Interesse am Projekt des Botschaftsgebäudes und dessen Entwicklung hervor. „Dieses Jahr war grundlegend durch unsere Bemühungen, die Gespräche auf Außen- und Tourismusminister, Politiker und einflussreiche Persönlichkeiten in verschiedenen Ländern auszudehnen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile für das gastgebende Land sind immens und lösen eine beispiellose Begeisterung unter den Nationen aus, die gerne ein Teil dieses historischen Unterfangens sein wollen“, erklärte Turcotte.

    Trotz der erzielten Fortschritte befindet sich das Projekt an einem kritischen Punkt – der diplomatischen Phase. „Es wird nach einem Gastland gesucht, das bereit ist, sich für ein Alternativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 einzusetzen und eine internationale Konferenz zu organisieren, um diesen neuen Protokollentwurf zu diskutieren“, betonte Turcotte und wies auf die vielversprechenden Entwicklungen der jüngsten Regierungsdialoge hin.

    Die zunehmende öffentliche und wissenschaftliche Anerkennung von UFO-Phänomenen, gepaart mit einem Anstieg der Sichtungen außerirdischer Raumschiffe, signalisiert eine bewusste Anstrengung der Außerirdischen, die Menschheit auf den bevorstehenden offiziellen Kontakt vorzubereiten. Der ET Embassy-Day möchte das Bewusstsein für diese bevorstehende Realität schärfen und weltweite Unterstützung für das Willkommenheißen unserer Schöpfer mobilisieren.

    Während die Internationale Rael-Bewegung ihr 50-jähriges Bestehen feiert, liegt der Fokus weiterhin auf ihrem Auftrag, die Menschheit über die Rückkehr der Außerirdischen zu informieren. Die Einrichtung eines Botschaftsgebäudes für Außerirdische stellt einen monumentalen Schritt in Richtung dieses Ziels dar und bietet eine beispiellose Gelegenheit für diplomatische, wissenschaftliche und kulturelle Fortschritte.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.rael.org/ETembassyDay

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsche Rael-Bewegung e.V.
    Herr Reiner Krämer
    Postfach 0553
    79005 Freiburg
    Deutschland

    fon ..: +49 162 3 706 706
    web ..: http://www.rael.org
    email : presse@rael.de

    Die Rael-Bewegung ist eine nicht-kommerzielle, internationale Organisation. Sie vereint all jene Menschen, die den Wunsch hegen, die Menschheit über ihren außerirdischen Ursprung zu informieren.

    Pressekontakt:

    Deutsche Rael-Bewegung e.V.
    Herr Reiner Krämer
    Postfach 0553
    79005 Freiburg

    fon ..: +49 162 3 706 706
    web ..: http://www.rael.org
    email : presse@rael.de


  5. Rücktrittsforderungen gegen Gert Schoppa (Präsident Landesverband der Gartenfreunde Berlin) werden lauter.

    April 1, 2024 by PM-Ersteller

    Sein Verhalten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Pankower Korruptions- und Kleingartenskandals stößt auf harte Erbitterung. Polemisch kritisiert er Kleingärtner, die die Zustände anprangern.

    Bild—————————————————————————–

    Das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin ermitteln. Der amtsgerichtlich bestellte Insolvenzverwalter waltet seines Amtes.

    —————————————————————————–

    Gert Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) sollte zurücktreten.

    Seine Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung lassen seit Jahren zu wünschen übrig. Dem Sprachtext vom BRANDBRIEF-Vorsitzenden (Netzwerk u. Notgemeinschaft gegen Korruptionsbekämpfung … im Kleingartenwesen e.V.) Axel Quandt ist vollinhaltlich zuzustimmen.

    Zum Sprachtext von Axel Quandt vom 29.3.2024: HIER

    Oder auch bei Facebook: HIER

    ——————————————————————————

    Gerd Schoppa, Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin, äußert ernsthaft schriftlich/öffentlich/wörtlich den Verdacht, daß der Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption … im Kleingartenwesen e.V.“ das Kleingartenwesen vernichten werde oder wolle.

    Warum hat er diese RIESIGE Angst bei diesem Thema ?

    Auf die Kritik des Vereins geht er im einzelnen in seinem Artikel vom 22.3.24 nicht ein, widerlegt bspw. nicht die Behauptungen zum Pankower Kleingartenskandal, aber spricht allen ernstes von der Gefahr einer Vernichtung des deutschen Kleingartenwesens.

    ——————————————————————————

    Zum lfd. Pankower Insolvenzverfahren / Zum Pankower Kleingartenskandal:

    ENTWEDER man versucht, falls überhaupt noch möglich, den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow (als juristische Person) zu retten.

    ODER man versucht, die dort vereinsrechtlich Verantwortlichen, in Vergangenheit und Gegenwart, zu verteidigen und/oder zu loben und/oder mit harter Kritik zu verschonen (bspw. die drei, die schon bei Viola Kleinau im Vorstand waren und es jetzt noch immer sind).

    BEIDES gleichzeitig geht nicht und schließt sich gegenseitig kategorisch aus. Wer BEIDES verbindet, der versucht die Quadratur des Kreises und führt den Bezirksverband in den Abgrund.
    Familienwirtschaft und Kumpanei sind kein Ersatz für den Versuch einer Reanimation und Rehabilitation.

    ——————————————————————————

    Die hektisch-nervöse Kritik des Verbandsfunktionärs Gert Schoppa wurde von einem Facebook-Nutzer wie folgt kommentiert: Hier ein Auszug dieser Kommentierung:

    “ Lieber Herr Schoppa,

    ich habe ihren Gastbeitrag im Newsletter des BV Pankow mit großem Interesse und wachsendem Erschrecken gelesen. Ihnen ist sicher bewusst, dass ein Mitglied des Brandbrief, die Missstände in Pankow erst ans Tageslicht gebracht hat? Ihnen ist schon bewusst, dass aufgrund dessen, deutschlandweit ein sehr großes Interesse an den Zuständen im Kleingartenwesen entstanden ist? Ihnen ist schon bewusst, dass ähnliche Vorfälle deutschlandweit bereits dokumentiert wurden? Ihnen ist aber sicher auch bewusst, dass der Pankower Kleingartenskandal, der größte Skandal in der Kleingartengeschichte ist? Wo bleibt denn da ihre persönliche Verantwortung als Landesvorsitzender? Und was haben wir von ihrem Gastbeitrag zu halten? …… Ich hoffe sehr, da ich weiß das auch dieser Post im Landesverband gelesen wird, das sie so ehrlich sind, und sich zu ihrem kritikwürdigen Beitrag beim BV Pankow äußern. Mit freundlichen Grüßen „

    ——————————————————————————

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
    Herr Axel Quandt (Herausgeber)
    Ollenhauerstrasse 46
    13403 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 030-46988359
    web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
    email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

    Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

    Pressekontakt:

    Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
    Herr Axel Quandt (Herausgeber)
    Ollenhauerstrasse 46
    13403 Berlin

    fon ..: 030-46988359
    web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
    email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de