März, 2019

  1. Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Diese Fristen sind zu beachten.

    März 30, 2019 by PM-Ersteller

    Die Tage des alten auf Lebzeit ausgestellten Führerscheins sind gezählt – bis spätestens 2033 müssen sie schrittweise gegen neue EU-Führerscheine ausgetauscht werden. Hier die Details.

    BildBetroffen sind davon nicht nur die alten Papier-Führerscheine der Bundesrepublik und der DDR, sondern auch die bis zum 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine im Scheckkartenformat. Verantwortlich für den Umtausch sind die jeweiligen Inhaber selbst.

    Welche Fristen gelten für den Umtausch?

    Für ältere Führerscheine, erstellt vor dem 31.12.1998, soll das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist entscheiden.

    Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich für den Ablauf der Umtauschfrist.

    Dabei sollen die folgenden Regeln und Fristen gelten:

    1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

    Geburtsjahr des Führerscheininhabers / Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

    vor 1953 / 19.01.2033
    1953-1958 / 19.01.2022
    1959-1964 / 19.01.2023
    1965-1970 / 19.01.2024
    1971 oder später / 19.01.2025

    2. Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:

    Ausstellungsjahr des Führerscheins / Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

    1999-2001 / 19.01.2026
    2002-2004 / 19.01.2027
    2005-2007 / 19.01.2028
    2008 / 19.01.2029
    2009 / 19.01.2030
    2010 / 19.01.2031
    2011 / 19.01.2032
    2012-18.01.2013 / 19.01.2033

    Betroffen sein werden schätzungsweise etwa 15 Millionen Papierführerscheine und weitere 28 Millionen Plastik-Führerscheine.

    Ab dem 18.03.2019 haben die Führerscheine künftig ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 15 Jahren.

    Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen.

    Eine neue Prüfung oder ein Eignungstest sind für die Auto- und Motorradführerscheine nicht erforderlich. Die Kosten für den Umtausch werden sich auf ca. 25,00 EUR belaufen.

    Wichtig: Das „Verfallsdatum“ gilt nur für das Dokument selbst, den Führerschein. Die Fahrerlaubnis, also die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im erteilten Umfang, verfällt aber nicht. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 EUR. Wer nach der Umtauschfrist jedoch mit einem alten LKW- oder Busführerschein fährt, muss mit deutlich ernsteren Konsequenzen rechnen.

    Zuständig für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz des Inhabers. Für den Umtausch benötigt man neben den 25,00 EUR seinen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem muss ein biometrisches Passfoto mitgebracht werden.

    Zum Autor: Rechtsanwalt Udo Reissner ist als ADAC-Vertragsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und als Strafverteidiger kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere das Verkehrsstrafrecht. Für mehr Infos siehe Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
    Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
    Schaezlerstraße 13 1/2
    86150 Augsburg
    Deutschland

    fon ..: 0821 9079797
    fax ..: 0821 3433665
    web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
    email : augsburg@reissner-ernst.de

    Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
    – Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
    – Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
    – Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
    – Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
    – Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
    – Mietrecht für Mieter und Vermieter,
    – Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
    – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    – Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

    Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

    Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

    Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

    Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

    Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

    Pressekontakt:

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  2. Mops gepfändet und verkauft – Shitstorm heftig

    März 30, 2019 by PM-Ersteller

    Ist die Pfändung eines Haustiers rechtmäßig? Im Fall „Mops Edda“ bezog dazu ein Gutachten Stellung. Doch kommt es in dieser Frage voraussichtlich zu keiner gerichtliche Klärung.

    BildDer Fall erregte großes Aufsehen, sogar die New York Times berichtete darüber. Weil sie der Stadt mehrere Tausend Euro schuldete, ließ die Stadt Ahlen in Westfalen bei einer Frau einen Hund – Mops-Dame „Edda“ – pfänden und verkaufen.

    Dieses Vorgehen wurde teilweise massiv kritisiert. Ein Hund stellt nach der Meinung vieler ein vollwertiges Familienmitglied dar und könne nicht einfach aus der Familie herausgerissen und verkauft werden. So Volkes Empfinden in der Tradition des großen Loriot.

    Die Stadt Ahlen hat zu dieser Thematik daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Vorgehen der Stadt bestätigt:

    Die Ahlenerin soll bei der Stadt etwa 7.000,00 EUR Schulden angehäuft haben, unter anderem wegen der nicht bezahlten Hundesteuer und der Kosten für die Ganztagsbetreuung ihrer beiden schulpflichtigen Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögen sind die Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung dann auf die Mops-Dame „Edda“ gestoßen, deren Anschaffungspreis bei ca. 2.400,00 EUR gelegen haben soll. Weiteres Vermögen konnte nicht aufgefunden werden, sodass die Abholung von „Edda“ und der anschließende Verkauf veranlasst wurden. Das Gutachten sollte sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen, ob ein derartiges Vorgehen zulässig sein kann. Für den vorliegenden Fall wurde dies bejaht. Wesentliche Begründung war eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen sowie der Umstand, dass die Anstrengungen der Schuldnerin, den Hund zurückzuerlangen, gering waren.

    Die Justiz musste sich mit dieser konkreten Thematik nicht auseinandersetzen. Ob auch ein Gericht zu diesem Ergebnis gekommen wäre, ist fraglich und wird wohl auch künftig in ähnlich gelagerten Fällen sehr vom Einzelfall abhängen.

    Zur Autorin: Rechtsanwältin Johanna Steinle ist tätig bei der Anwaltskanzlei Reissner Ernst & Kollegen, Rechtsanwälte Augsburg Starnberg

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    – Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
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  3. Digitalisierung heizt Edelmetallbedarf an

    März 30, 2019 by PM-Ersteller

    Die wachsende Digitalisierung braucht immer mehr Edelmetalle in Geräten, die wir täglich nutzen. Auch Gold zählt dazu.

    BildGold hat Bedeutung, nicht nur als Werterhaltungsvehikel, Schmuck, Barren oder Münzen, sondern auch zunehmend im Technologiesektor. Gold wird geschätzt in Kontakten, Chips und als Leitermaterial. Denn viele elektronische Geräte arbeiten mit sehr niedrigen Spannungen und sie nutzen Gold, da es korrosionsfrei und zuverlässig als Leiter dient.

    Gold wird auch in Computern verbaut, in Schaltern, Lötstellen oder Verbindungsdrähten. Und seit 2017 steigt der Verbrauch in dieser Branche. So prognostiziert das World Gold Council für die nächsten Jahrzehnte eine weiter steigende Nachfrage nach dem edlen Metall aus dem Technologiebereich.

    Besonders innovative Produkte, wie beispielsweise vernetzte Haushaltsgeräte, finden immer mehr Eingang in das tägliche Leben. Ob flexible elektronische Geräte – Solarzellen zum Mitnehmen – oder auch selbstfahrende Autos oder Brennstoffzellen, sie alle brauchen auch Gold.

    Dieses für viele Dinge, wie eingangs erwähnt, nötige Gold produzieren Goldgesellschaften wie Sibanye-Stillwater – https://rohstoff-tv.net/c/c,search/?v=298806 -. Im produktiven Witwatersrand Becken in Südafrika besitzt das Unternehmen Goldprojekte. Auch ist Sibanye-Stillwater ein großer Platin- und Palladiumproduzent mit Produktionsstätten in Südafrika und Nordamerika.

    In der Mongolei wird sich Steppe Gold – https://rohstoff-tv.net/c/c,search/?v=298801 – in Kürze mit seinem ATO-Goldprojekt zu den Goldproduzenten gesellen können. Denn noch im ersten Halbjahr 2019 soll auf dem Silber- und Goldprojekt das erste Gold gegossen werden. Besonders positiv sind die niedrigen Produktions- und Kapitalkosten sowie die hohen Goldgehalte. Nahe diesem Vorzeigeprojekt hat Steppe Gold ein Bohrprogramm mit 20.000 m in Mungu abgeschlossen. Die Erkundung auf dem Uudam Khundii-Projekt hat ebenfalls bereits begonnen.

    Dieser Bericht wurde von unserer Kollegin Frau Ingrid Heinritzi verfasst, den wir nur als zusätzliche Information zur Verfügung stellen.

    Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Sibanye-Stillwater (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/sibanye-stillwater-ltd.html -) und von Steppe Gold (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/steppe-gold-ltd.html -).

    Viele Grüße
    Ihr
    Jörg Schulte

    Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

    Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

    Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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  4. Seminare Einstieg in die Finanz-&Liquiditätsplanung – Schnelleinstieg Finanzmanagement- Seminare in Stuttgart

    März 30, 2019 by PM-Ersteller

    Wie sichere ich die Unternehmensliquidität dauerhaft ab? – Wie wird der Liquiditätsbedarf zuverlässig ermittelt? – Kennzahlen für ein Liquiditäts-Frühwarnsystem

    BildDie nächsten Seminare finden Sie in

    München 28.05.-29.05.2019

    Stuttgart 02.07.-03.07.2019

    Münster 02.07.-03.07.2019

    Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

    Zielgruppe – Seminar Kompakt-Wissen Liquiditätsmanagement:

    > Führungskräfte, auch aus nicht kaufmännischen Bereichen
    > Mitarbeiter/Innen aus den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen und Controlling.

    Ihr Nutzen:

    > Liquiditäts- und Finanzplanung Leitfaden für die Praxis Liquidität auf einen Blick – Aufbau und Struktur des Liquiditätsstatus
    > Aufbau einer zuverlässigen Unternehmens- und Finanzplanung
    > Liquidität richtig steuern und Überraschungen vermeiden
    > Working Capital Management in der Praxis
    > Liquiditätsvorsorge und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

    Seminarprogramm Kompakt-Wissen Liquiditätsmanagement

    1. Seminartag:

    Liquiditäts- und Finanzplanung – Leitfaden für die Praxis – Kompakt-Wissen Liquiditätsmanagement
    > Welche Aufgaben hat die Finanzplanung im Tagesgeschäft?
    > Finanzplanung bei einmaligen und bei wiederkehrenden
    > Alle Finanzströme auf einen Blick-Aufbau eines Unternehmensreportings
    > Zuverlässiges Risiko- und Liquiditätsfrühwarnsystem Aufbauen
    > Liquidität planen – Liquidität absichern -Überraschungen verhindern

    Liquidität auf einen Blick – Aufbau und Struktur des Liquiditätsstatus – Kompakt-Wissen Liquiditätsmanagement
    > Ein- und Auszahlungen im Zeitablauf
    > Liquiditätsstatus, Liquiditätsplanung und Bewegungsbilanz
    > Zielsetzung: Richtige Planung der Ein- und Auszahlungen

    Optimale Erstellung einer monatlichen Liquiditätsplanung – Kompakt-Wissen Liquiditätsmanagement
    > Bausteine einer monatlichen, rollierenden Liquiditätsplanung
    > Stufen des Planungsprozesses: Einzahlungen und Auszahlungen planen, Investitionen und Kapitalbewegungen einbeziehen, Ausgleichsmaßnahmen
    > Datenquellen für eine zuverlässige Planung
    > Wie minimiere ich die Finanzierungskosten?
    > Wie sichere ich die Unternehmensliquidität?
    > Leitfaden und Checklisten zur Steuerung der Liquidität

    2. Seminartag:

    Aufbau einer zuverlässigen Unternehmens- und Finanzplanung
    > Erstellen der Plan-Bilanz und der Plan-GuV
    > Szenarien für die Unternehmensplanung
    > Kennzahlen zur Unternehmens- und Finanzanalyse
    – Fristenkongruente Finanzierung
    – Liquiditätskennzahlen
    – Verschuldungskennzahlen
    – Risikofrühwarnkennzahlen

    Direkte Umsetzung in die Praxis:
    Die Teilnehmer erhalten folgende S&P Produkte
    > „Geschäftsplanungs- und Rating-Tool“. Es werden Praxisfälle trainiert.
    konkrete Einblicke für den Aufbau einer eigenen Liquiditätsplanung.

    Liquidität richtig steuern und Überraschungen vermeiden – Working Capital Management in der Praxis
    > Wie funktioniert der Geldkreislauf?
    > Was ist Working Capital?
    > Debitoren- und Kreditoren-Laufzeiten erfolgreich steuern
    > Lagerumschlagshäufigkeit oder wie entwickelt sich der Vorratsbestand?

    Die Teilnehmer erhalten folgende S&P Produkte
    > Top-Kennzahlen zu Kreditoren- und Debitorenlaufzeiten
    > Umschlagshäufigkeit der Vorratsbestände
    > Gesamtkapitalumschlag und Working Capital.

    Liquiditätsvorsorge und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
    > Instrumente für ein zuverlässiges Cash Management
    > Leitfaden zum Beseitigen von „Liquiditätsfressern“
    > Vergleich mit der Branche und dem Wettbewerb
    > Optimierungsmöglichkeiten für mehr Liquidität
    > Interner Nutzen: Liquiditätsspielräume schaffen, strukturelle Liquidität verbessern, Forderungsmanagement optimieren
    > Externer Nutzen: Die richtige Finanzplanung für erfolgreiche Kreditverhandlungen und Ratinggespräche

    Jeder Teilnehmer erhält folgende S&P Produkte:
    > Fallstudien und Praxisbeispiele Fit für das Bankgespräch -Gemeinsame Analyse und Interpretation der Kapitalflussrechnung und Bewegungsbilanz

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Achim
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring
    Deutschland

    fon ..: 089 4524 2970 100
    fax ..: 089 4524 2970 299
    web ..: http://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de

    Vorsprung in der Praxis

    Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

    Gemeinsam Lösungen erarbeiten
    Ohne Umwege Chancen sichern
    Erfahrungen austauschen

    Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

    Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
    Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

    Pressekontakt:

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  5. Seminare Liquiditätsplanung – Liquidität und Cash Flow sicher steuern – Seminare in Hamburg

    März 30, 2019 by PM-Ersteller

    Wie sicher ist Ihre Liquiditätsplanung? – Wie können Sie die Zahlungsströme im eigenen Unternehmen optimal steuern? – Welche Vorteile bringt Ihnen ein aktives Working Capital Management?

    BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

    Hamburg 25.04.2019

    Köln & Düsseldorf 18.06.2019

    München & Bremen 22.08.2019

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    Seminarprogramm Liquiditätsplanung Kompakt

    Liquiditätsplanung – Effektiv, übersichtlich und zuverlässig:

    > Aufbau einer Liquiditätsplanung nach Bankenstandard in 5 Schritten
    > Stellschrauben für eine verlässliche Liquiditätsplanung
    > Zahlungsströme strukturieren und Plandaten richtig ermitteln
    > Wichtige Bestandteile der Planung auf einen Blick:Kreditoren, Debitoren, Bank- und Kreditspiegel
    > „Todsünden“ bei der Liquiditätsplanung
    > Risikobericht und Kennzahlen zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit

    Cash ist King – der liquiditätsschonende Zahlungsplan:

    > „Richtiges“ Cash Management in stürmischen Euro-Zeiten
    > Quick Check „Mehr Liquidität“: mit Hilfe von Benchmarks Liquiditätspotentiale finden
    > Working Capital: zentrale Größe bei der Steuerung der strukturellen Liquidität
    > Wie groß sollte der Liquiditäts-Puffer sein? Die passenden Kennzahlen geben Ihnen eine Antwort
    > Stärken des Cash Flows und Optimieren der strukturellen Liquidität

    Liquidität zu jedem Zeitpunkt – Ihr Praxis-Leitfaden:

    > Liquiditätssteuerung mit Hilfe der Kapitalflussrechnung und Bewegungsbilanz
    > Wirksame Cash Flow-Steuerung mit den Stellschrauben
    > „Geschäftstätigkeit“, „Investitionstätigkeit“ und „Finanzierungstätigkeit“
    > Worauf muss ich bei der Steuerung meines Unternehmens besonders achten?
    > Gezielter Aufbau von Liquiditätsreserven – Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit
    > Top-Kennzahlen zur Liquiditäts- und Cash Flow-Entwicklung
    > Steuerungs-Kennzahlen und Frühwarn-Systeme zur Liquidität – das Wesentliche für Entscheider und Unternehmer auf einen Blick

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    Herr Achim Schulz
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